Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 10 BayImSchG - Oberste Landesbehörde

Bibliographie

Titel
Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
Amtliche Abkürzung
BayImSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2129-1-1-U

1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist oberste Landesbehörde für den Vollzug dieses Gesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der auf diese Gesetze gestützten Rechtsvorschriften. 2Es ist insoweit oberste Aufsichtsbehörde.