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Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: AGVwGO
Gliederungs-Nr.: 34
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)

Vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343, 356) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 150)

Inhaltsübersicht (3)§§
  
Teil 1 
Gerichtsverfassung 
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufbau der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit1
Oberste Dienstaufsichtsbehörde2
Vertrauensleute3
Normenkontrollverfahren4
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs im ersten Rechtszug5
Großer Senat beim Verwaltungsgerichtshof6
Amtstracht, Neutralität6a
  
2. Abschnitt 
Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz 
  
Disziplinarkammern7
Disziplinarsenat8
Beamtenbeisitzer9
Bestellung der Beamtenbeisitzer10
Ausschluss von der Ausübung des Richteramts11
Nichtheranziehung eines Beamtenbeisitzers12
Entbindung vom Amt des Beamtenbeisitzers13
Zuständigkeit14
  
Teil 2 
Verfahren, Rechtsmittel, Kosten 
  
1. Abschnitt 
Vorverfahren 
  
Ausschluss des Vorverfahrens15
Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Polizeidienststelle16
Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten einer Gemeinde, eines Zweck- oder Schulverbands und einer selbstständigen Kommunalanstalt17
Widerspruchsbehörde bei Verwaltungsakten in sonstigen Selbstverwaltungsangelegenheiten18
  
2. Abschnitt 
Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz 
  
Klagen gegen die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz18a
Beweisaufnahme19
Vergleich20
Entscheidung über die Klage gegen die Abschlussverfügung21
Kosten22
  
Anlage (zu § 22) 
  
Gebührenverzeichnis in Angelegenheiten nach dem LandesdisziplinargesetzAnlage 1
(1) Red. Anm.:

Artikel 15 des Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343)

(3) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.