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§ 14 AGVwGO - Zuständigkeit

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Amtliche Abkürzung
AGVwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
34

Die Aufgaben der Verwaltungsgerichte in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz nehmen die Disziplinarkammern und der Disziplinarsenat wahr.