Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: AG InsO
Gliederungs-Nr.: 316
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO)

Vom 1. Februar 2019 (GV. NRW. S. 114)

Geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geeignete Personen und Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren1
Anerkennungsvoraussetzungen2
Anerkennungsverfahren3
Nebenbestimmungen, Rücknahme und Widerruf4
Aufgaben einer geeigneten Stelle5
Ordnungswidrigkeiten6
Inkrafttreten und Außerkrafttreten7