Glücksspielrecht Anwalt: EuGH muss bei Online Casinos entscheiden

BGH Online-Casino Klagen ausgesetzt - Warten auf EuGH
08.05.202444 Mal gelesen
Erkunden Sie die rechtlichen Herausforderungen und die Rolle des EuGH bei Online-Casino-Klagen in Deutschland, einschließlich der Bedeutung deutscher Lizenzen.

Online Casino Klage vor dem EuGH

Im dynamischen Bereich des Online-Glücksspiels sind juristische Konflikte allgegenwärtig, insbesondere in Deutschland, wo die Gesetzeslage besonders streng ist. Die Klagen von Spielern gegen Betreiber von Online-Casinos, die oft in Ländern wie Malta oder Zypern ansässig sind, werfen Schlaglichter auf die komplexen Beziehungen zwischen nationalem Recht und EU-Rechtsvorschriften. 

Diese Rechtsstreitigkeiten haben nun eine neue Stufe erreicht, da sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt werden. Zentral geht es dabei um die Frage, ob deutsche Regelungen, die Online-Glücksspiel ohne eine in Deutschland erteilte Lizenz verbieten, mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kaufmann hat sich durch ihre Vertretung der Spieler in dieser rechtlichen Grauzone einen Namen gemacht. Die Kanzlei hat erhebliche Erfolge erzielt, indem sie überzeugend darlegte, dass viele Online-Casinos ohne die erforderliche deutsche Lizenz betrieben werden, was zur Annullierung der Spielverträge aufgrund von Verstößen gegen das deutsche Glücksspielrecht führte. 

Kürzlich reichte ein Gericht in Malta ein Vorabentscheidungsersuchen zur deutschen Glücksspielgesetzgebung beim EuGH ein, was den Bundesgerichtshof (BGH) dazu veranlasste, in einem Revisionsverfahren (I ZR 53/23) die Verhandlung zu unterbrechen und die Entscheidung aus Luxemburg abzuwarten.

Dieser Beitrag untersucht die Gründe für diese Unterbrechung und beleuchtet die potenziellen Auswirkungen der Entscheidung des EuGH auf die rechtliche Einschätzung von Online-Glücksspielen in Deutschland sowie gibt betroffenen Spielern strategische Empfehlungen.

 

Grundlagen der deutschen Casino Klagen

Die Klagen von Spielern gegen Betreiber von Online-Casinos sind in den Medien ein wiederkehrendes Thema. Die Kanzlei Kaufmann repräsentiert eine große Anzahl dieser Spieler mit beachtlichem Erfolg. Der vorherrschende Grund für die Erfolge unserer Mandanten lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Viele Online-Casino-Betreiber sind in Ländern wie Malta, Zypern oder Curacao ansässig und halten normalerweise lediglich eine Lizenz aus dem Land ihrer Niederlassung. 
  • Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) müssen diese Betreiber jedoch eine deutsche Lizenz von der entsprechenden deutschen Aufsichtsbehörde besitzen, um ihr Online-Glücksspielangebot in Deutschland legal betreiben zu dürfen. 
  • Fehlt diese Lizenz, gilt ihr Angebot in Deutschland als illegal und die Verträge mit deutschen Spielern sind nach deutschem Zivilrecht ungültig. 
  • Diese Ungültigkeit zieht nach sich, dass die verlorenen Einsätze der Spieler gemäß dem deutschen Bereicherungs- und Deliktsrecht zurückerstattet werden müssen.

 

Die Rechtsvertreter der Online-Casinos versuchen oft, die Gerichte davon zu überzeugen, dass der § 4 Abs. 4 des GlüStV, welcher das Betreiben von unlizenziertem Glücksspiel verbietet, nicht mit dem Europarecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit nach Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), konform ist. Die meisten Gerichte stützen jedoch eine langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die diese Regelung als vereinbar mit dem Europarecht sieht.

 

Warum hat der BGH ein Verfahren ausgesetzt?

In der deutschen Rechtspraxis haben Gerichte regelmäßig die Übereinstimmung des nationalen Rechts mit den europäischen Rechtsnormen überprüft und bekräftigt, jedoch steht eine Entscheidung des dafür zuständigen europäischen Gerichts noch aus. 

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), ein eigenes Verfahren zu pausieren, soll wahrscheinlich dazu beitragen, dass vergleichbare Fälle künftig anhand der erwarteten Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einheitlich behandelt werden.

Das betreffende Verfahren des BGH betrifft die Erstattung von Verlusten bei Online-Pokerspielen, die unter das umfassende Verbot des § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags von Juli 2012 bis Juni 2021 fallen. Die Klägerin, die 2018 und 2019 an Online-Pokerspielen eines in Malta ansässigen Unternehmens teilnahm, fordert die Rückerstattung ihrer Verluste in Höhe von 132.850,55 ?. Sie behauptet, sie sei sich der Illegalität des Angebots nicht bewusst gewesen, wodurch die Verträge ungültig seien. Die deutschen Gerichte haben ihr in früheren Instanzen aufgrund der Nichtigkeit der Glücksspielverträge nach § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 Recht gegeben. 

Der EuGH ist nun aufgefordert, zu klären, ob diese Bestimmung mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Die Revision des beklagten Glücksspielanbieters zielt darauf ab, die Klage abweisen zu lassen, während die Klägerin die Entscheidung des Berufungsgerichts unterstützt. Dass der BGH sein Urteil nun auf die Entscheidung des EuGH aus Luxemburg abstimmen bzw. darauf warten möchte, ist ein ungewöhnlicher Schritt.

Einige Landes- und Oberlandesgerichte haben ihre anhängigen Verfahren ebenfalls ausgesetzt und warten auf das Urteil aus Luxemburg, während andere Gerichte ihre Verfahren trotz der BGH-Aussetzung weiterführen.

 

Das sollten Sie als Betroffene tun

Zuerst sollte klargestellt werden, dass die Möglichkeit einer Verfahrensaussetzung vorrangig bei Klagen gegen Betreiber innerhalb der EU diskutiert wird, hauptsächlich in Ländern wie Malta und Zypern. Demnach sind Verfahren gegen Betreiber aus Curacao von einer Aussetzung ausgenommen und können fortgeführt werden.

Des Weiteren besteht für die (potenziellen) Kläger die Besorgnis hinsichtlich der Verjährung ihrer Ansprüche. Da es möglicherweise Jahre dauern könnte, bis der EuGH eine entscheidende Richtung vorgibt, ist die Zeit ein kritischer Faktor, den betroffene Parteien nicht ignorieren können. Es ist daher von großer Wichtigkeit, die Klagen energisch weiterzuverfolgen.

Das Oberlandesgericht Bamberg hat im Februar 2024 (Az. 10 U 22/23 e) klargestellt, dass die Rückforderung der Spieleinsätze auch ohne den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) möglich ist. Das Gericht hat sich dabei auf § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) gestützt, der im Gegensatz zu § 4 Abs. 4 GlüStV die fehlende behördliche Erlaubnis, d.h. die deutsche Glücksspiellizenz, als Grundlage für die Strafbarkeit heranzieht. Diese Regelung bestätigt die Nichtigkeit gemäß § 134 BGB, womit die Rückerstattung der Einsätze nach dem deutschen Deliktsrecht eingefordert werden kann.

Wenn daher Spieler ihre Ansprüche auf § 284 StGB gründen, zusätzlich oder anstelle des GlüStV, kann das eine Aussetzung des Verfahrens verhindern.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Online-Casino Verluste zurückholen?

Haben Sie in nicht-lizenzierten Online-Casinos Verluste gemacht und möchten Ihre Spieleinsätze zurückfordern? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns in unserer Kanzlei an. Wir helfen Ihnen gerne.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

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Quellen zum Thema "Online Casino Klage":

  • https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024009.html 
  • https://www.staudt.law/news/online-casino-eugh#4 
  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202300014 
  • https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-5226 
  • Foto von Erik Mclean auf Unsplash