Diesel Abgasskandal: Schadenersatz für VW-Kunden

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
28.02.201851 Mal gelesen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 2. November 2017 festgestellt, dass Autokäufern im Rahmen des VW-Abgasskandals auch nach dem Aufspielen von Updates ein Schadensersatz zusteht.

Schadenersatz für VW-Kunden  

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 2. November 2017 festgestellt, dass Autokäufern im Rahmen des VW-Abgasskandals auch nach dem Aufspielen von Updates ein Schadensersatz zusteht. Das Urteil hat einen wegweisenden Charakter und stellt fest, dass das Aufspielen von Updates nicht zum Erlöschen etwaiger Schadensersatzansprüche führt. 
 

Schadensersatz für VW-Kunden weiterhin möglich  

Das Urteil des Landgericht Frankfurt hat einen wegweisenden Charakter. Kunden, die ein Auto mit einer Schummelsoftware kauften, dürfen weiterhin auf Schadensersatz hoffen. Dies gilt auch nach dem Aufspielen eines Software-Updates. 
 

Diesel Abgasskandal: Sachverhalt   

Im entsprechenden Urteil kaufte der Kläger im Jahr 2013 einen gebrauchten VW Amorak. Die Emissionswerte des verbauten Dieselmotors EA 189 waren manipuliert. Der Kläger kam der Rückrufaktion - zwecks Aufspielung eines Software-Updates - im Februar 2016 nach. Nach wenigen Monaten klagte er auf Schadensersatz. 
 

Schadenersatz für VW-Kunden: Rechtliche Bewertung  

Das Landgericht Frankfurt sprach dem Kläger einen Schadensersatzanspruch zu. Die Richter sahen eine Täuschung des Klägers durch die Volkswagen AG als erwiesen an. Der Konzern täuschte den Kläger über die Zulassungsfähigkeit und den Stickoxid-Ausstoß. Im Urteilsspruch gingen die Richter davon aus, dass die Behörden bei entsprechender Kenntnis der Manipulationssoftware eine Zulassung nicht erteilt hätten. Zumindest wäre eine Einteilung in die Schadstoffklasse EURO 5 nicht erfolgt. Ein eindeutiger Beweis liegt darin, dass die Volkswagen AG den Kunden ja selbst geschrieben habe, dass "dem Fahrzeug ohne das Aufspielen des Updates die Zulassung entzogen werden könne". 

Schadenersatz für VW-Kunden: Kausale Täuschung und Vorsatz

Das Landgericht Frankfurt am Main stellte die Kausalität fest - eine notwendige Voraussetzung für einen Schadenersatz für VW-Kunden. Die Täuschung über die Emissionswerte waren Ursache für die Kaufentscheidung. Denn der Kläger ging davon aus, dass das Fahrzeug das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchlief. Bei Kenntnis der Abgasmanipulation hätte er den Wagen nicht erstanden. Der VW Konzern handelte auch vorsätzlich, da er eine Schädigung zumindest billigend in Kauf nahm.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.vw-verhandlung.de und https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

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