Abmahnungen der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner für DigiProtect in Sachen Frauenarzt und Manny Marc - Das geht ab („wir feiern die ganze Nacht)

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
04.01.20101618 Mal gelesen

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt zur Zeit im Auftrag der DigiProtect GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (peer to peer).

Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte ist u.a. der Track ?Frauenarzt und Manny Marc - Das geht ab (?wir feiern die ganze Nacht)? aus dem Chart-Contrainer ?German Top 100?. Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

Eine Unterlassungserklärung sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Diese sollten modifiziert werden, um sich nicht weiteren Ansprüchen auszusetzen.

Die von den Kollegen verlangten Schadenersatzforderungen sind oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Insbesondere stellt sich hier die Frage, warum der Anschlussinhaber, der lediglich Störer ist und oftmals nicht schuldhaft die Rechte Dritter verletzt, Schadenersatz zu tragen haben soll. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher jeweils sorgfältig zu prüfen. Dies gilt auch für die Höhe der behaupteten Schadenersatzansprüche.

Im Fall der Firma Digi-Protect stellt sich zudem die Frage, ob die alleinige Übertragung von Nutzungsrechten für peer-to-peer netzwerke nicht sittenwidrig ist. So liegen sind Verträge bekannt, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Digi-Protect das wirtschaftliche Risiko der Auswertung trägt, insbesondere der Kosten, die durch die Rechtsverfolgung entstehen, was hierfür sprechen könnte. Auch kursieren Berichte im Internet darüber, dass die Einkünfte aus den Abmahnungen durch die daran Beteiligten, auch die Rechtsanwälte, geteilt werden. Sofern Sie Fragen zu Abmahnungen haben oder Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind, vertreten wir Sie gerne. Wir weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen die Gebühren für Vertretungen in Urheberrechtsfällen grds. nicht tragen. Wenn Sie selber nur über ein geringes Einkommen verfügen, sollten Sie bei einer Abmahnung fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Hier besteht oftmals die Möglichkeit, einen Berechtigungsschein (Beratungshilfe) zu erhalten.