Mahnung durch Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für RGF Filmvertrieb UG (haftungsbeschränkt)

Mahnung durch Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für RGF Filmvertrieb UG (haftungsbeschränkt)
11.05.2015323 Mal gelesen
Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach seit einiger Zeit im Bereich der Forderungseintreibung bei Abmahnfällen tätig. Aktuell (Stand: 07.05.2015) werden dabei offenbar massenweise Forderungen für die RGF Filmvertrieb UG (haftungsbeschränkt) geltend gemacht.

Offensichtlich geht es hierbei um Forderungen, die ursprünglich von der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag des vormals als RGF Productions LTD firmierenden Unternehmens gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH richtet nun Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.

Wie schon zu einem früheren Zeitpunkt werden auch jetzt mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich deutlich über dem Betrag aus der ursprünglichen Abmahnung bewegen. Während in den ursprünglichen Abmahnungen Beträge von jeweils 780,- Euro gefordert wurden, soll diese Summe nun auf über 2.000,- Euro angewachsen sein. Dabei werden zwar die Anwaltskosten in allen uns zur Prüfung vorgelegten Schreiben "nur" mit 215,- Euro angegeben, allerdings addieren sich hierzu der Schadenersatzbetrag sowie Zinsen.

Der Schadenersatzbetrag wird in allen uns zur Prüfung vorgelegten Fällen mit rund 1.600,- Euro angegeben - das ist durchaus sportlich für Lizenzschäden, die sich auf Pornofilme beziehen sollen. Das AG Hamburg beispielsweise hat mit Urteil vom 20.12.2013, Az. 36a C 134/13, entschieden, dass die Urheberrechtsverletzung durch die rechtswidrige Verbreitung eines Pornofilms in einer Tauschbörse lediglich einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 100,- Euro auslöst. Ähnlich hat auch das AG Düsseldorf hat Urteil vom 20.05.2014, Az. 57 C 16445/13, entschieden: eine Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm löst nur unterhalb von 200,- Euro liegende Kostenerstattungs- und Schadenersatzansprüche aus.

Aus unserer Erfahrung mit Abmahnungen der RGF Productions LTD durch Herrn Rechtsanwalt Munderloh ist diese Entwicklung wohl nicht überraschend, sondern deckt sich mit unserer Einschätzung, dass die Geltendmachung derartiger Zahlungsforderungen insbesondere im Hinblick auf die angeblich betroffenen Werke (namentlich völlig unbekannte Billigst-Pornofilmchen) als unseriös bezeichnet werden kann.

Interessant ist an den aktuellen Schreiben ohnehin ein anderer Umstand: aus der RGF Productions LTD ist die RGF Filmvertrieb UG (haftungsbeschränkt) geworden. Wir können nur vermuten, woran das liegt. Zuletzt jedenfalls war in diversen Medien (u.a. c't Magazin vom 2.5.2015, Seite 154 ff.) über das fragwürdige Geschäftsmodell einiger Abmahner berichtet worden; möglicherweise soll durch die Umfirmierung nun das bisherige Auftreten am Markt überarbeitet werden. Möglicherweise soll nur der Weg für weitere Abmahnungen geebnet werden (schließlich dürfte das Repertoire eines Filmvertriebs größer sein als das einer Filmproduktion). So oder so wird es auch einfacher, sich gegen unberechtigte Abmahnungen zur Wehr zu setzen: der neue Firmensitz ist die Baumstraße 62-66, 28217 Bremen. Damit könnten negative Feststellungsklagen an Bedeutung gewinnen.

Allen Betroffenen ist zu raten, sich gegen diese aus unserer Sicht völlig überzogenen Forderungen zur Wehr zu setzen und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

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Rechtsanwalt Matthias Lederer

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