BAG: Der Rechtsweg bei der Insolvenzanfechtung

BAG: Der Rechtsweg bei der Insolvenzanfechtung
26.11.2014258 Mal gelesen
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 17.09.2014, dass für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters für vom Schuldner entrichteter Lohn- und Annexsteuern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist (AZ.: 10 AZB 4/14).

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Der Weg zu den Arbeitsgerichten sei bei Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in Bezug auf gezahlte Lohn- und Annexsteuern nicht eröffnet, da dieser Anspruch nicht auf die Rückgewähr geleisteter Arbeitsvergütung gerichtet sei.

Hier verlangte der Insolvenzverwalter im Ausgangsverfahren vom Land die Rückzahlung vom Schuldner entrichteter Lohn- und Annexsteuern. Nunmehr verlangt das Land festzustellen, dass dem hier beklagten Insolvenzverwalter keine Forderungen aufgrund einer Insolvenzanfechtung bezüglich entrichteter Lohn- und Annexsteuern zustehen. Das Land hält die Arbeitsgerichte für zuständig, da es sich bei den Steuern um Bestandteile des Arbeitsentgeltes handele. Dem folgen die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht.

Das BAG führte aus, das Land sei nicht Arbeitnehmer des Schuldners, weshalb nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig seien. Zwar handele es sich bei der hiesigen Insolvenzanfechtung um einen Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis und der Insolvenzverwalter sei während des Insolvenzverfahrens Arbeitgeber, allerdings handele es sich nicht um eine Abwehr von Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer durch das Land für den Arbeitnehmer. Daher sei der Weg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet, so das BAG.

Das Insolvenzrecht ist eine komplexe Materie, in die auch verschiedene andere zivilrechtliche Vorschriften hineinspielen, unter anderem das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung. Gerade dann wird es für den Laien häufig schwierig, die richtigen Vorschriften zu finden. Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

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