Mahnung durch Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für RGF Productions LTD

Mahnung durch Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH für RGF Productions LTD
14.11.20141852 Mal gelesen
Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH ist unserer Kenntnis nach seit Kurzem im Bereich der Forderungseintreibung für die RGF Productions LTD bei Abmahnfällen tätig.

Offensichtlich geht es hierbei um die Eintreibung von Forderungen, die ursprünglich von der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg im Auftrag der RGF Productions LTD gegenüber Abgemahnten geltend gemacht wurden. Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH richtet nun Zahlungsaufforderungen an die betroffenen Internetanschlussinhaber.

Üblicherweise werden mit den Forderungsschreiben Beträge geltend gemacht, die sich deutlich über dem Betrag aus der ursprünglichen Abmahnung bewegen. Während in den alten Abmahnungen Beträge von unterhalb 800,- Euro eingefordert wurden, soll diese Summe nun auf über 2.000,- Euro angewachsen sein.

Aus unserer Erfahrung mit Abmahnungen der RGF Productions LTD durch Herrn Rechtsanwalt Munderloh ist diese Entwicklung wohl nicht überraschend, sondern deckt sich mit unserer Einschätzung, dass die Geltendmachung derartiger Zahlungsforderungen insbesondere im Hinblick auf die angeblich betroffenen Werke (namentlich völlig unbekannte Billigst-Pornofilmchen) als unseriös bezeichnet werden kann.

Allen Betroffenen ist zu raten, sich gegen diese aus unserer Sicht völlig überzogenen Forderungen zur Wehr zu setzen und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

Internet: http://internetrecht-freising.de/

E-Mail: info@internetrecht-freising.de