LG Köln: Betrugsvorwurf in eBay-Bewertung als Persönlichkeitsrechtsverletzung

LG Köln: Betrugsvorwurf in eBay-Bewertung als Persönlichkeitsrechtsverletzung
05.11.2014848 Mal gelesen
Das LG Köln hat mit Urteil vom 31.07.2013, Az.: 28 O 422/12 entschieden, dass eine eBay Bewertung, welche dem Verkäufer betrügerisches Verhalten unterstellt, rechtlich nicht zulässig ist.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte kaufte vom Kläger über die Onlineplattform eBay eine bestimmte Computer-Software. Nach Abwicklung des Kaufvertrages gab der Beklagte über das Bewertungsportal von eBay folgende negative Bewertung ab: "Das Allerletzte, Verkauft Softw. Ohne Zusend. ein.ORIGINALKEY's, NORTON FREUT SOWAS".

Der Verkäufer nahm den Beklagten daraufhin erfolgreich vor dem LG Köln auf Unterlassung in Anspruch. Die Richter gaben der Klage statt, da der Kläger durch die negative Bewertung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Bei der streitgegenständlichen Bewertung handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht um eine bloße Meinungsäußerung, da die vom Käufer aufgestellte Behauptung, keinen "Originalkey" bzw. Lizenzschlüssel für die Software erhalten zu haben, nachweislich nicht der Wahrheit entspreche. Der mit der Aussage verbundene Betrugsvorwurf verletze den Kläger in nicht gerechtfertigter Weise in seinem Persönlichkeitsrecht.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

Internet: http://internetrecht-freising.de/

E-Mail: info@internetrecht-freising.de