Über die FKH GbR bzw. die UGV Inkasso GmbH (beide haben dieselbe Anschrift) können im Internet diverse Einträge gefunden werden. Die meisten davon sind alles andere als positiv.
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall wollte sich der Betroffene aber nicht nur auf die Zurückweisung der in seinem Fall unberechtigten Zahlungsaufforderung der UGV Inkasso GmbH beschränken, sondern erhob eine sog. negative Feststellungsklage mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Zahlungsansprüche nicht bestehen.
Die Klage wurde nach einem hilflosen Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Modenbach (vormals Wehnert & Kollegen /Harthausen) unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt.
Das Amtsgericht Speyer hat am 07.05.2014 dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen und erlegte der FKH GbR die Kosten des Rechtsstreits auf, weil diese Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte.