FKH GbR macht unberechtigte Forderung durch die UGV Inkasso GmbH geltend - Negative Feststellungsklage erfolgreich

FKH GbR macht unberechtigte Forderung durch die UGV Inkasso GmbH geltend - Negative Feststellungsklage erfolgreich
11.06.201453290 Mal gelesen
Seit geraumer Zeit werden Zahlungsaufforderungen durch die UGV Inkasso GmbH für die FKH GbR versendet. Nicht immer sind diese Forderungen aber auch berechtigt. Ein von unserer Kanzlei vertretene Mandant erhob nun negative Feststellungsklage - mit Erfolg.

Über die FKH GbR bzw. die UGV Inkasso GmbH (beide haben dieselbe Anschrift) können im Internet diverse Einträge gefunden werden. Die meisten davon sind alles andere als positiv. 

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall wollte sich der Betroffene aber nicht nur auf die Zurückweisung der in seinem Fall unberechtigten Zahlungsaufforderung der UGV Inkasso GmbH beschränken, sondern erhob eine sog. negative Feststellungsklage mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Zahlungsansprüche nicht bestehen. 

Die Klage wurde nach einem hilflosen Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Modenbach (vormals Wehnert & Kollegen /Harthausen) unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt. 

Das Amtsgericht Speyer hat am 07.05.2014 dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen und erlegte der FKH GbR die Kosten des Rechtsstreits auf, weil diese Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte. 

Hier können Sie sowohl eine ausführliche Besprechung des Urteils als auch das Urteil selbst im Volltext lesen.