Abo-Falle? Gewerbeauskunft Zentrale, Zentrales Ärzteverzeichnis oder Europäisches Zentralregister zur Erfassung u. Veröffentlichung von USt-ID-NR

Abo-Falle? Gewerbeauskunft Zentrale, Zentrales Ärzteverzeichnis oder Europäisches Zentralregister zur Erfassung u. Veröffentlichung von USt-ID-NR
13.05.2013576 Mal gelesen
Immer wieder erreichen mich Anfragen von Mandanten, die scheinbar in eine Abo-Falle getappt sind. Immer mehr unterschiedliche “Branchenbücher” versuchen kostenpflichtige Einträge zu “verkaufen”. Achtung! Zahlen Sie nicht voreilig den Forderungsbetrag. BUNDESWEITE Vertretung - Hotline: 040 822 43 696

Worum handelt es sich genau? 

Viele Unternehmer, Freiberufler aber auch Ärtzte erhalten in den Fällen der sog. Branchenbuch-Abzocke Post von z.B.

Zentrales Ärzteverzeichnis

Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder

Gewerbeauskunft Zentrale.

Die Vorgehensweise ist bei allen Anbietern ähnlich. Es werden deutsche Unternehmer und Freiberufler angeschrieben und zur Angabe z.B. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zur Vervollständigung des beiliegenden Datensatzes aufgefordert. 

Nur wer genau hinsieht, bemerkt den kleingedruckten versteckten Preishinweis. Mit der Unterschrift wird ein Abo-Vertrag abgeschlossen.

So erweckt das Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale durch entsprechende Gestaltung den Eindruck, man halte ein offizielles behördliches Schreiben in Händen. Auch werden Fristen zur Auskunftserteilung fett hervorgehoben, welches den Eindruck eines Behördenschreibens weiter verstärkt.

Bei der Gewerbeauskunft Zentrale handelt es sich jedoch nicht um eine Behörde. 

Sofern die "Auskunft" an die Zentrale zurückgeschickt wurde, erhält man in der Regel nach 15 Tagen zunächst eine Rechnung über 569,06 €. Dies soll der Beitrag für die ersten 12 Monate des Abos sein. Zahlen Sie nicht! 

Auch bei den anderen oben genannten "Anbietern"  wie Zentrales Ärzteverzeichnis und Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird durch Unterzeichnung und Rücksendung der Unterlagen ein Abo-Vertrag geschlossen. 

Oft wird dieses Abo erst durch die anschließende Rechnungsstellung bemerkt. Der Betroffene sollte darauf hin auf keinen Fall die Zahlung vornehmen. Meiner Ansicht nach besteht in keinem der oben genannten Fälle ein Anspruch auf Zahlung. 

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung  durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. 

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de