S&K-Gruppe/United Investors: Neue Insolvenzen im Umfeld des Emissionshauses United Investors

S&K-Gruppe/United Investors: Neue Insolvenzen im Umfeld des Emissionshauses United Investors
03.05.2013554 Mal gelesen
26.04.2013 – Nachdem über die sechs Gesellschaften des Emissionshauses United Investors in der Zeit vom 18.03.2013 bis zum 21.03.2013 vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet wurden, befinden sich nunmehr auch die von United Investors aufgelegten Fondsgesellschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Insolvenzen der Fondsgesellschaften

Mit den Insolvenzen der Fondsgesellschaften manifestiert ich das Desaster für all diejenigen Anleger, die Ihre Ersparnisse über die von United Investors aufgelegten Fondsgesellschaften in die S&K-Gruppe investiert haben. Betroffen sind folgende Fonds:

-          Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

-          Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG

-          S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

-          S&K Investment GmbH & Co. KG

-          S&K Investment Plan GmbH & Co. KG

Aufgrund der Insolvenz ist anzunehmen, dass die geschädigten Anleger ihr in die Fonds investiertes Kapital verlieren werden. Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die hinter der S&K-Gruppe einen groß angelegten Anlagebetrug vermutet, bestätigen, dürfte eine Rückzahlung an die Betroffenen unwahrscheinlich sein.

Ankauf von Lebensversicherungen

Aber auch für die Anleger, die beispielsweise ihre Kapitallebensversicherung an die S&K Real Estate Value GmbH (vormals Erste S&K Immobilienhandels GmbH) verkauft haben, werden sich auf den überwiegenden - wenn nicht gar vollständigen - Verlust Ihrer Ersparnisse einstellen müssen, sollte die Staatsanwaltschaft mit Ihrem Betrugsverdacht richtig liegen. Die mittlerweile bekannt gewordenen Details über den scheinbar exzessiven Lebensstil der Verantwortlichen der S&K-Gruppe lassen befürchten, dass ein erheblicher Teil der Anlegergelder nicht wertbildend angelegt wurde, sondern für private Zwecke verwendet wurde. Nicht auszuschließen ist daher, dass auch die unmittelbar der S&K-Gruppe zuzurechnenden Gesellschaften in die Insolvenz geraten.

Haftung der Verantwortlichen: Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Sollte bei den Fondsgesellschaften bzw. den Firmen der S&K-Gruppe insolvenzbedingt nicht mehr viel vom Kapital der Anleger vorhanden sein, sollten diese ihren Fokus auf die für den eingetretenen Schaden Verantwortlichen richten: Die Hintermänner der S&K-Gruppe bzw. die Verantwortlichen des Emissionshauses United Investors. Wer den Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet ist, dürfte sich alsbald aus den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ergeben. Die auf den Schutz geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat bereits für hier vertretene Anleger einen Antrag auf Akteneinsicht bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main gestellt. Unter Umständen lassen sich bereits mit den Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren gezielt Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Hintermänner begründen.

Haftung der Anlagevermittler und Berater

In vielen Fällen dürften auch die Anlagevermittler und Berater, welche S&K-Produkte aus dem Hause United Investors bzw. Verträge über den Ankauf von Lebensversicherungen mit der Erste S&K Immobilienhandels GmbH (jetzt: S&K Real Estate Value GmbH) empfohlen haben, zum Schadenersatz verpflichtet sein. Gerade bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen aus dem Hause United Investors stellt sich immer wieder heraus, dass über die wesentlichen Risiken der Beteiligungsangebote entweder überhaupt nicht oder vollkommen irreführend aufgeklärt wurde. Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten - sei es nun die Haftung von Hintermännern bzw. die Beraterhaftung - erteilen die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälte der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen

Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60

www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.