WGF Insolvenzverfahren: Versammlung vom 18.03.2013 und weitere Termine

WGF Insolvenzverfahren: Versammlung vom 18.03.2013 und weitere Termine
21.03.2013391 Mal gelesen
WGF AG teilte auf Versammlung vom 18.03.2013 Näheres über Insolvenzplan mit, so auch über die zu erwartende Quote und den Willen, an der Eigenverwaltung festzuhalten.

18 Tage nachdem das Insolvenzverfahren der WGF AG vom Amtsgericht eröffnet wurde, fand eine erste Informationsveranstaltung statt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen war auf dieser Versammlung vertreten. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berichtet von der Veranstaltung, die am 18.03.2013 in Düsseldorf abgehalten wurde.

 

Ein besonders wichtiges Thema der Veranstaltung war natürlich der Insolvenzplan, der die Weichen für das weitere Insolvenzverfahren stellt. Der vorgestellte Insolvenzplan sieht eine Weiterführung der WGF AG vor, da diese für die Gläubiger (zu welchen auch die Anleger der WGF Anleihen zählen) vorteilhafter sein soll die Zerschlagung des Unternehmens. Von der Führungsriege der WGF AG wird dies damit begründet, dass bei einer Zerschlagung die Verkaufswerte der Immobilien geringer sein dürften, als bei einer Fortführung bzw. einem "langsamen" Verkauf der Immobilien.

 

Insolvenzplan sieht zwei Phasen bis 2022 vor

 

Der Insolvenzplan umfasst zwei Phasen, für welche unterschiedliche Insolvenzquoten geschätzt wurden. In einer ersten Phase, die bis zum Jahr 2015 andauern soll, möchte die WGF AG Immobilien veräußern. Die Quoten der ersten Phase beziffern den Betrag, den die Anleger der WGF Anleihen bekommen würden, wenn die WGF AG nicht fortgeführt, sondern jetzt liquidiert wird. Dort werden Quoten ab 1,5% bis über 20% genannt, je nach Anleihe. Die zweite Phase des Insolvenzverfahrens sollen die Anleger durch Besserungsscheine bestimmte Beteiligungen am Gewinn der weitergeführte WGF AG erhalten. Die Quoten der zweiten Phase sollen bis 2022 erreicht werden. Je nach Anleihe sollen Anleger dann insgesamt bis zu 50% des eingezahlten Geldes erhalten.

 

Es stellten sich viele Fragen aufgrund des Insolvenzplans. Ob dieser zustande kommt, steht derzeit in der Schwebe. Zumindest müssen hier gravierende Änderungen erfolgen. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer, der in der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für die insolvenzrechtlichen Fragestellungen zuständig ist, teilt zu dem Insolvenzplan mit: "Der Plan wirft zahlreiche Fragen auf. Insbesondere die Frage, warum weiter Herr Sergio im Vorstand bleiben soll, ist für Anleger nur schwer zu beantworten. Auch der weitere Planinhalt berücksichtigt meiner Meinung nach die Anlegerinteressen noch nicht hinreichend." Herr Sergio antworte auf die Frage, warum er meint, das Unternehmen weiterführen zu können, dass sich kaum jemand finden werde, der diese Tätigkeit zu einem angemessenen Gehalt übernehmen könne. Außerdem habe er ein besonderes Interesse daran, die WGF AG wieder auf Kurs zu bringen.

 

Gläubigerversammlung am 22.05.2013

 

Am 08.04.13 sollen Anleger dann über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters entscheiden. Ob dieser eingesetzt wird, ist mehr als fraglich. Hier könnten rechtliche Probleme entgegenstehen. Weiterhin steht auch noch die Forderungsanmeldung der Gläubiger bzw. Anleger im Raum.

 

Besonderes Augenmerk sollten die Anleger auf den 22.05.2013 legen. Bei der an diesem Tag stattfindenden Gläubigerversammlung müssen die Anleger entscheiden, ob der Insolvenzplan angenommen wird oder nicht. Für die Anleger bedeutet dies: wichtig ist die genaue Prüfung des Insolvenzplans. Nachverhandlungen zugunsten der Anleger sollten durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Anleger der WGF AG richtig entscheiden. Der jetzige Plan wirft noch zahlreiche Fragen auf und bedarf Ergänzungen. Erst dann können Anleger aus Sicht der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dem Plan zustimmen. Anleger der WGF AG sollten spätestens jetzt handeln und ihre Interessen wahren (lassen) - hierbei können Fachanwälte den Anleger behilflich sein.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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