WGF AG – Insolvenz, jetzt Forderungen anmelden! Fachanwalt hilft

WGF AG – Insolvenz, jetzt Forderungen anmelden! Fachanwalt hilft
04.03.2013411 Mal gelesen
Das Insolvenzverfahren der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG hat begonnen. Für die Anleger steht jetzt die Anmeldung der Forderungen an. Fachanwalt hilft.

Das Insolvenzverfahren der WGF AG geht in die nächste Phase. Am 01.03.2013 beschloss das Amtsgericht Düsseldorf, dass das Immobilienunternehmen die Eigenverwaltung fortführen darf. Gleichzeitig wurde das Insolvenzverfahren "offiziell" eröffnet. Damit ist für die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen der Zeitpunkt gekommen, an welchem sie handeln müssen.

 

Denn im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen die Anleger ihrer Forderungen anmelden. Dies liegt daran, dass die Anleger zu den Gläubigern der WGF AG gehören und die Forderungen eines Insolvenzgläubigers werden in dem Verfahren nur berücksichtigt, wenn sie angemeldet sind.  Die Anmeldung betrifft sämtliche noch offenen Rückzahlungsforderungen - egal, wann diese eigentlich fällig wären.

 

Die Forderungen müssen fristgerecht und vor allem fachgerecht angemeldet werden, damit den Anlegern keine Nachteile entstehen. Hier sollten Anleger auf das Wissen eines Experten vertrauen. Anleger der verschiedenen WGF Anleihen und Genussrechte, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten die Anmeldung der Forderungen einem Fachanwalt überlassen werden, der spezielles Wissen im Insolvenzrecht vorweisen kann.



Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.

 

Anleger der WGF Finanzprodukte können sich immer noch der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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