HCI Shipping Select XI – Nach der zweiten Insolvenz: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

HCI Shipping Select XI – Nach der zweiten Insolvenz: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
31.01.2013320 Mal gelesen
Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XI hat erneut unter einer Schiffsinsolvenz zu leiden. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen und wann können sie Schadensersatz fordern?

Gleich zu Beginn des Jahres 2013 mussten die Anleger des Schiffs-Dachfonds HCI Shipping Select XI eine schlechte Nachricht verkraften. Das Schiffs MS Pauline musste am 14.01.2013 Insolvenz anmelden. Die zuvor gehegten Befürchtungen, dass die MS Pauline von einer Insolvenz bedroht ist, haben sich realisiert. Es handelt sich um die zweite Insolvenz in den Reihen der Zielfonds des Dachfonds HCI Shipping Select XI, da das Schiffs MS HR Magician bereits im vergangenen Jahr 2012 Insolvenz anmelden musste.

 

Ansatzpunkt Anlageberatung

 

Für die erneut betroffenen Anleger stellt sich nur die Frage, was sie unternehmen können. Eine Option ist die rechtliche Überprüfung, ob den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des HCI Shipping Select XI entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Individuelles Anlageberatungsgespräch ist ausschlaggebend

 

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem - sich jetzt bereits wiederholt verwirklichenden - Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Der Emissionsprospekt muss den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein. Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XI, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger verschiedener HCI Shipping Select-Fonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu