Insolvenz der WGF AG: Anleger schließen sich in Interessengemeinschaft zusammen

Insolvenz der WGF AG: Anleger schließen sich in Interessengemeinschaft zusammen
17.01.2013475 Mal gelesen
Stetig wachsende Interessengemeinschaft für Anleger der WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte, die von der Insolvenz des Düsseldorfer Immobilienunternehmens betroffen sind. Was kann eine Interessengemeinschaft erreichen? Fachanwalt informiert.

Das Thema Eigenverwaltung der insolventen WGF AG erregt nach wie vor die Gemüter der Anleger. Noch ist nicht entschieden, welchen "Weg" das Insolvenzverfahren der WGF AG letztendlich einschlagen wird und für die betroffenen Anleger gibt es noch Chancen, Einfluss auf das Insolvenzverfahren zu nehmen. Denn die Anleger sind in einem Insolvenzverfahren alles andere als rechte- und wehrlos. Die Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat sich zum Ziel gesetzt, alles Mögliche gegen die Eigenverwaltung der WGF AG zu unternehmen. Weitergehende Informationen befinden sich auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de.

 

Doch das Insolvenzverfahren und die Eigenverwaltung sind nur ein - wenn auch sehr wichtiger - Aspekt, der für die Anleger der WGF AG von Bedeutung ist. Da die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens noch vollkommen offen ist, stellt sich die Frage, ob es auch Möglichkeiten außerhalb dieses Verfahrens gibt. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden (solventen) Bank. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können. Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen, die befürchten, falsch beraten worden zu sein, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Infoseite der WGF Interessengemeinschaft:

www.wgf-interessengemeinschaft.de

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de