WGF AG: Welche Ansprüche der Anleger gibt es außerhalb des Insolvenzverfahrens?

WGF AG: Welche Ansprüche der Anleger gibt es außerhalb des Insolvenzverfahrens?
14.01.2013333 Mal gelesen
Hinsichtlich der insolventen WGF AG gibt es für Anleger auch Fragestellungen außerhalb der Insolvenz: Bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger?

Seitdem Mitte Dezember 2012 die Insolvenz der WGF AG bekannt gegeben wurde, ist für viele betroffene Anleger eine der zentralsten Fragen, ob sie ihr eingesetztes Geld wiedersehen werden. Da der Ausgang des Insolvenzverfahrens offen ist, stellt sich die Frage, ob es auch Möglichkeiten außerhalb dieses Verfahrens gibt. Ein Ansatzpunkt sind hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären.

 

Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können. Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen, die befürchten, falsch beraten worden zu sein, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Davon unabhängig können sich Anleger auch der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Informationen über die Interessengemeinschaft befinden sich auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de. Es haben sich schon mehrere Hundert Anleger zusammengefunden, und die Zahl wächst weiterhin.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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