WGF - Hilfe für Anleger in der Insolvenz, Schadensersatz anmelden

WGF  - Hilfe für Anleger in der Insolvenz, Schadensersatz anmelden
23.12.2012482 Mal gelesen
Fachanwalt rät Anlegern zum Handeln.

Die Insolvenz war für viele Anleger ein Schock: was passiert mit ihrem Geld? Viele Anleger wissen nicht, wie es weiter geht und was sie machen sollen. Was ist in der Insolvenz zu tun? Bestehen Schadensersatzansprüche? Es werden Aufkaufangebote gemacht. Sollen diese angenommen werden? Fragen um Fragen.

Anlegern ist in jedem Fall zu raten, nicht vorschnell zu handeln, sondern sich beraten zu lassen.

1. Im Insolvenzverfahren sollte man die Rechte wahren und mögliche Fristen einhalten. Derzeit ist das Insolvenzverfahren aber noch gar nicht eröffnet. Ob es eröffnet wird, weiß niemand. Ein Insolvenzplan steht im Raum. Sollen die Anleger zustimmen? Den Plan sollte man prüfen lassen und eine Entscheidung treffen. In keinem Fall sollte man einfach alles hinnehmen.

2. Schadenersatzansprüche sollte man prüfen lassen und abwägen, ob es sinnvoll ist, diese geltend zu machen. Wurden beispielsweise nur 500 oder 1000 Euro angelegt, lohnt es sich kaum zu prozessieren, da die Kosten oft zu hoch sind. Das muss jedoch geprüft werden. Möglicherweise können auch günstige Vergleiche geschlossen werden.

3. Ankaufangebote sollten nicht einfach angenommen werden. Möglicherweise haben die Käufer bessere Informationen als die Anleger. Sie die Anleihen erst einmal verkauft worden, schließt dies eventuell Ansprüche im Insolvenzverfahren aus.

All dies zeigt, dass Expertenrat für die WGF Anleger gerfragt ist.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird für die Anleger der Interessengemeinschaft WGF AG ein wachsames Auge auf das Insolvenzverfahren richten und den Anlegern die notwendigen Hilfestellungen liefern, damit möglichst viel Geld erhalten bleibt.

Weitere Informationen:

Infoseite WGF Interessengemeinschaft

 

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