WGFH06 – Fachanwalt berät Anleger nach der Insolvenz der WGF AG

WGFH06 – Fachanwalt berät Anleger nach der Insolvenz der WGF AG
12.12.2012520 Mal gelesen
Die Hypothekenanleihe WGFH06 stand kurz vor der Auszahlung, da kam die Insolvenz der WGF AG.

Kurz vor dem Ziel heißt es für die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH06: Rien ne va plus. Nichts geht mehr. Die WGF AG, die am 11.12.2012 ihre Insolvenz bekannt gab, wird die Rückzahlung der Anleihe WGFH06 "bis auf weiteres ausgesetzt". Die Hypothekenanleihe WGFH06 wäre am 14.12.2012 fällig gewesen. Die zweijährige Anleihe wurde in den Jahren 2010 und 2011 mit einen Festzins von fast 5 % p.a. angeboten worden und hätte zu 100 % zurückgezahlt werden sollen.

 

Bereits im Vorfeld der Insolvenz wurde in den Medien über die Sicherheit der WGF Anleihen spekuliert. So berichtete boersennews.de bereits im Sommer 2011, dass eine erhebliche Unterdeckung der Anleihen zu befürchten sei. Es wurde vor allem auf eine Überbewertung der Immobilien hingewiesen, welche für die Absicherung der Anleihen eingesetzt wurden. Es bleibt abzuwarten, wie die tatsächlichen Werte der Immobilien aussehen.

 

Kurz gesagt: Abgesehen davon, dass die WGF Hypothekenanleihen, insbesondere die Anleihe WGFH06, vorerst "auf Eis gelegt" sind, wird sich zeigen müssen, in wie weit sich hinter den Anleihen reale Werte verbergen. Im schlimmsten Fall kommen auf die Anleger "böse Überraschungen" zu. Im Zusammenhang mit der WGF- Pleite werfen Formulierungen in der Mitteilung der WGF AG vom 11.12.2012 Frage auf: Was verbirgt sich beispielsweise konkret hinter einem "strategischen und situationsgebundenen Desinvestment"?

 

Anleger der WGF Hypothekenanleihen, die sich über rechtliche Möglichkeiten außerhalb des jetzt anstehenden Insolvenzverfahrens informieren möchten, können sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite WGF Anleihe

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de