Update: Abmahnung erhalten - was nun? Rechtsanwältin Wienen informiert

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
18.01.20072412 Mal gelesen

"Einfach ignorieren", denkt so mancher Abgemahnter - dem das Abmahnschreiben absolut abwegig vorkommt. Die Folge dieser Vogel-Strauß-Politik kann allerdings eine einstweilige Verfügung mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Folgen für den Abgemahnten sein. Sie sollten daher umgehend und unbedingt innerhalb der Frist, die in der Abmahnung gesetzt ist, Rechtsrat einholen.

Berechtigte oder unberechtige Abmahnung?

Im Einzelfall wird dann anwaltlich geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt war, und welche Reaktion auf die Abmahnung angebracht ist. So kann etwa die Hinterlegung einer Schutzschrift bei Gericht ratsam sein.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Ein Fehler kann es auch sein, eine Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese Erklärung wird häufig zusammen mit der Abmahnung verschickt. Denn selbst wenn ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungerklärung gegen den Abgemahnten besteht, so muss diese Erklärung nicht unbedingt in der Form abgegeben werden, die der Abmahnende in seinem Schreiben fordert. Oft sind solche Erklärungen übermäßig weit formuliert.  Unter Umständen kann der Streitwert zu hoch angesetzt sein. Die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung kann die richtige Lösung für den Abgemahnten sein. Damit kann je nach Einzelfall zum Beispiel das Anerkenntnis überhöhter Schadensersatzforderungen verhindert werden. Sie sollten die Modifikation der Erklärung rechtskundigen Anwälten überlassen, da Sie die Erklärung 30 Jahre lang binden wird - als Laie sollten Sie daher kein Risiko eingehen, indem Sie sich selbst an einer Neuformulierung versuchen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird in geänderter und für den Abgemahnten günstigerer Form entwickelt und dem Abmahnenden in dieser abgewandelten Fassung unterschrieben zugeschickt.

In jedem Fall ist es sinnvoll, im Vorfeld Abmahnungen möglichst zu vermeiden. Online-Shops, Unternehmens-Webseiten, usw. sollten dazu fortlaufend auf Rechtssicherheit geprüft werden.