„Das Spiel ist aus“ - die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG macht mit der Zustellung erster Mahnbescheide an verunsicherte Anleger nun Ernst.

Wirtschaft und Gewerbe
28.09.20101684 Mal gelesen

Das Spiel betreffend die von der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG von den Anlegern zur Rückzahlung geforderten Ausschüttungen scheint nun vorbei zu sein, denn durch den heutigen Beginn der Zustellung von Mahnbescheiden leitet die ALAG nunmehr die Vorstufe einer möglichen Zwangsvollstreckung gegen die einzelnen Anleger ein. Sicherlich war es für die meisten Anleger zuvor zwar kein wirkliches Spiel, jedoch hatte es oftmals den Anschein eines solchen, denn die zuvor ergangenen anwaltlichen Aufforderungsschreiben konnte man bisher geflissentlich ignorieren - Fristen verstreichen lassen -, jedenfalls ohne darauffolgende Zwangsmaßnahmen befürchten zu müssen. Dass dies nun ein Ende hat, liegt mit dem eingeleiteten Mahnverfahren auf der Hand, denn wer hiergegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt bzw. durch seinen Rechtsanwalt einlegen lässt, muss damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher in absehbarer Zeit auf Antrag der ALAG die Forderung (Rückforderungen geleisteter Ausschüttungen) bei dem Anleger wird eintreiben können. Die Partie geht für betroffene Anleger aber noch aus einem ganz anderen Grunde in die nunmehr letzte Runde, denn mit Ablauf des Jahres 2010 dürften potentielle Ansprüche betroffener Anleger auf Rückabwicklung und Schadenersatz wegen der Beteiligung an der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG verjähren, womit deren Geltendmachung zugleich das Zeitliche gesegnet hätte. Somit stehen im Grunde genommen zwei Fristen im Raum - diejenige des zu erhebenden Widerspruches sowie diejenige der verjährungshemmenden Geltendmachung etwaiger Rückabwicklungs- bzw. Schadenersatzansprüche vor Jahresende. Wir raten daher dringend, den Mahnbescheid nicht unbeachtet zu lassen - Widerspruch hiergegen einzulegen und einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um eine mögliche Verteidigung präzise vorbereiten zu können. Daneben sollten betroffene Anleger ihre Unterlagen durch eine vorbenannten Fachanwalt prüfen lassen, um rechtzeitig etwaige Rückabwicklungs- /Schadenersatzansprüche noch geltend machen zu können.