Die Dieburger BALZ Finanzservice AG (BALZ AG) bietet seit Jahren Anlegern so genannte atypisch stille Beteiligungen als Kapitalanlage an.
Zwischenzeitlich kam es zu mehreren Umfirmierungen, aus der Balz Concept AG wurde die BAF AG, ab dem 06. September 2010 soll sie nun AKESTOR AG heißen.
Die Zielgruppe der damaligen BALZ AG waren insbesondere Kleinanleger, im Berliner Raum wurde der Vertrieb der Beteiligungen überwiegend durch die UNIT Finanzservice GbR übernommen. Die Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 EUR oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen. Als Mindestvertragsdauer wurden 10 Jahre angegeben, teilweise liegen uns aber auch Verträge vor, bei denen eine Mindestlaufzeit von 22 Jahren abgeschlossen wurde. Es wurden verschiedene Sparpläne angeboten, so die Einmalprogrammanlage "E.A.P.", das Vermögensaufbauprogramm "V.A.P." und das Kapitalansparprogramm "K.A.P."..
Den Anlegern wurden die atypisch stillen Beteiligungen mehr oder weniger als sicheres Sparbuch mit einer garantierten Mindestrendite von 5 % verkauft, wobei es nach dem 5. Beitrittsjahr zu regelmäßigen Entnahmen kommen könne. Wer nicht von seinem Entnahmerecht Gebrauch mache, könne sogar mit einer Rendite zwischen 7 % und 9 % rechnen. Darüber hinaus sei die Anlage ein besonders gutes Steuersparmodell. Wer da nicht abschließt, ist selbst Schuld?
Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: Kaum ein Anleger wusste oder weiß, was er als atypisch stiller Gesellschafter für Risiken eingeht, darüber hat ein Anlageberater selten ein Wort verloren. So setzen sich Anleger einer atypisch stillen Beteiligung bei ihrer Investition der Gefahr aus, dass sie das eingesetzte Kapital verlieren können, es also zu einem Totalverlust kommen kann. Grundsätzlich ist ein atypisch stiller Gesellschafter an allen Risiken des Unternehmens beteiligt, wobei er aber kein Stimmrecht hat und keinen Einfluss auf die Firmenpolitik nehmen kann. Zwar kann der atypisch stille Gesellschafter Verluste des Unternehmens steuerlich geltend machen ? aber was nützt ihm dies, wenn seine Investition am Ende dahin ist? Das Risiko des Anlegers liegt insbesondere darin, dass das unternehmerische Konzept nicht aufgeht und die Investition im Nichts verschwindet, wenn das Unternehmen schlecht wirtschaftet und schlimmstenfalls insolvent wird.
Oft haben die Anlageberater dargelegt, dass es sich um eine sichere Investition handele, die Gesellschaft habe gute Immobilien im Portfolio - die sind schließlich immer etwas wert. Was jedoch nicht gesagt wurde ist, dass diese Immobilien auch zugunsten von Banken und anderen Gläubigern belastet werden können und für die Gesellschaft insoweit keinen Wert mehr darstellen. Der jüngste Wirtschaftsbericht für das Jahr 2007 lässt aufhorchen und alle Alarmglocken klingeln:
Abgesehen davon, dass der Jahresabschluss für 2007 gut zwei Jahre zu spät vorgelegt worden ist, findet sich darin der Hinweis des Wirtschaftsprüfers, dass "das Unternehmen aufgrund seiner dauerhaften Verlustlage und Liquiditätsproblemen in seinem Bestand gefährdet" sei.
In Anbetracht der nicht unerheblichen Risiken, die mit der Beteiligung verbunden sind, sollten atypisch still Beteiligte ihren Fall dringend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, eventuell ist ein Ausstieg oder eine Rückabwicklung möglich.