Standortwechsel einer Skulptur kann Urheberrecht verletzen

Wirtschaft und Gewerbe
13.01.2010874 Mal gelesen
Künstler erschaffen Kunstwerke und widmen diese meist einem besonderen Zweck oder erschaffen sie zu einem solchen.
 
Dieser Zweck ist meist mit einer bestimmten Aussage verbunden, der durch das Kunstwerk Ausdruck verliehen werden soll.
 
Oftmals werden Aussage und Zweck mit dem Standort des Kunstwerks verbunden, sodass eine Verlagerung, bzw. Umstellung des Werkes Einfluss auf dessen Aussagekraft hat.
 
Ist dies der Fall, so kann darin auch eine Urheberrechtsverletzung zu sehen sein, so das OLG Köln am 12.06.2009 (Az.: 6 U 215/08).
 
Im zu verhandelnden Fall erschuf ein Künstler für einen Bahnhofsvorplatz eine Skulptur, bestehend aus mehreren Pferden. Diese sollte ein Zeichen von Freiheit darstellen, ein Zeichen der Freiheit, sich überall hinbewegen zu können.
Als die Skulptur im Rahmen von Umbauarbeiten vor einem Verwaltungsgebäude neu platziert wurde, sah der Künstler darin sein Urheberrecht verletzt, da der freiheitliche Bezug, der beim Bahnhof bestand, bei einem Verwaltungsgebäude nicht herzustellen sei.
 
Dieser Argumentation folgten die Kölner Richter nicht und stellten fest, dass die Skulptur auch vor einem Verwaltungsgebäude den Ausdruck von Freiheit vermitteln könne.
 
 
Fazit:
Das Urheberrecht ist für rechtliche Laien oftmals unverständlich und undurchschaubar.
Um unnötigen Kosten für Prozesse zu entgehen, sollte zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert und gemeinsam eine Strategie ausgearbeitet werden.
 
 
© RA Axel Mittelstaedt 2009 ? LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com