Lehman-Opfer erhält Schadensersatz - Durchbruch für alle Zertifikategeschädigten!

Wirtschaft und Gewerbe
24.06.2009986 Mal gelesen

Am gestrigen Tage hat das Landgericht Hamburg einem Kunden der Hamburger Sparkasse Schadensersatz wegen Falschaufklärung beim Kauf von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. zugesprochen. Der Kunde erhält demnach sein, in diese mittlerweile wertlosen Zertifikate investiertes Geld vollumfänglich zurück.

Die Hamburger Sparkasse hat zwar angekündigt, gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Berufung einlegen zu wollen. Nichts desto trotz ist diese Entscheidung als Weg weisend zu bezeichnen, insbesondere da sie sich in zahlreiche anlegerfreundliche Gerichtsentscheidungen, nicht zuletzt auch des Bundesgerichtshofes, einreiht, meint Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der schwerpunktmäßig im Bankrecht, Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz tätig ist und zahlreiche Zertifikatsgeschädigte gegen verschiedene Banken deutschlandweit vertritt.

Mit dieser Entscheidung bestätigt das Landgericht Hamburg, die auch von Rechtsanwalt Reulein vertretene Rechtsauffassung, wonach Banken auch im Falle des Eigengeschäftes mit Zertifikaten, ihre Kunden über Art und Umfang ihres Gewinninteresses aufklären müssen und für den Fall der Verletzung dieser Pflicht dem Kunden zur Rückzahlung des investierten Geldes verpflichtet sind. Insbesondere unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt, aber auch unter Verweis auf gravierende Versäumnisse bei der Aufklärung über Risiken dieser spekulativen Anlagen (fehlende Aufklärung über das sog. Emittentenrisiko, sowie das Risiko des Teil- oder Totalverlusts), wird Rechtsanwalt Reulein für seine Mandanten im Verlaufe der nächsten Tage und Wochen die ersten Klagen gegen Banken einreichen.Anlässlich einer bereits seit langem geplanten kostenlosen Informationsveranstaltung unter dem Titel "Schadensersatz wegen Falschberatung bei (Lehman-) Zertifikaten" am Freitag, den 26.06.2009 ab 17.00 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg-Airport wird Rechtsanwalt Reulein unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu den Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken vortragen, die ihren Kunden Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. B.V sowie Zertifikate anderer Banken verkauft haben, die nun wie im Falle der insolventen Lehman Brothers Bank wertlos sind oder bei denen zumindest wie in vielen anderen Fällen Bankkunden erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben.