Am heutigen Tag hat die Europäische Kommission mit einer Geldbuße in Höhe von 1,06 Mrd. EUR gegen den weltgrößten Chiphersteller Intel eine neue Rekordmarke gesetzt.
Nach der Verhängung des Bußgeldes in Höhe von 899 Mio. EUR gegen Microsoft anfangs des Jahres lassen sich damit eindeutige Tendenzen erkennen, dass die Kommission vermehrt und mit zunehmender Härte gegen kartell- und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in der IT-Branche vorgeht.
Intel hatte über einen Zeitraum vom Oktober 2002 bis Dezember 2007 einen weltweiten Marktanteil von mindestens 70% im Segment der CPUs mit x86-Architektur. Berücksichtigt man, dass 30 % des weltweiten jährlichen Umsatzes von rund 22 Mrd. EUR in diesem Segment auf Europa entfallen, hat Intel nach Auffassung der Kommission eine marktbeherrschende Position inne.Nach Ansicht der Kommission habe Intel in zweierlei Hinsicht rechtswidrig gegen Bestimmungen des Art.82 EG unter Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung verstoßen, um andere Wettbewerber wie den Hauptkonkurrenten AMD in wettbewerbswidriger Weise vom Markt zu drängen.Zum einen seien Computerherstellern wie Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC ganz oder teilweise versteckte Rabatte für den Fall gewährt worden, dass sie alle bzw. nahezu alle CPUs mit x86-Architektur bei Intel beziehen. Außerdem habe Intel auch direkte Zahlungen an den führenden Einzelhändler Media Saturn Holding, zugleich Eigentümerin der Kette Media Markt, unter der Voraussetzung geleistet, dass dieser nur Computer mit Intels x86-Architektur am Lager führe.Dies führte nach Ansicht der Kommission zu einer Einengung der Wahlmöglichkeit gerade auch von Verbrauchern beim Kauf von Computern.Zum anderen erfolgten Zahlungen direkt an Computerhersteller mit dem Ziel, die Einführung von Computern mit CPUs der Wettbewerber einzustellen oder zu verzögern und Vertriebskanäle für diese Produkte einzuschränken.Mit diesen Verhaltensweisen habe Intel seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den Verbrauchern im gesamten EWR dadurch geschadet, dass es Wettbewerb und Innovation unter Verdrängung der Konkurrenz beeinträchtigt habe.Neben der Verhängung des beachtlichen Bußgeldes hat die Kommission zudem angeordnet, dass Intel seine rechtswidrigen Verhaltensweisen unverzüglich einzustellen habe.Doch ist ein nahes Ende des Verfahrens wie so häufig nicht in Aussicht. Intel kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung der Kommission rechtliche Schritte einzulegen.Weitere Informationen zum Thema Intel und Kartellrecht, Wettbewerbsrechtwww.rosepartner.de/kartellrecht.htmlROSE & PARTNER LLP. - Rechtsanwälte . Steuerberater
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