Multi Advisor Fund I GbR ( MAF) - OLG München verurteilt MAF und die SECI GmbH

Wirtschaft und Gewerbe
15.12.20082358 Mal gelesen

MAF I,SECI, Kapitalanleger,

Die European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank  (SECI) haftet nach der rechtskräftigen Entscheidung des OLG München den Anlegern des MAF auf Schadenersatz zur Zahlung der geleisteten Einlage, währende der MAF nach diesem Urteil gegen den Anleger aus der gezeichneten Beitrittserklärung keine Rechte mehr herleiten kann.

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall wurde der Anleger nicht über wesentliche Umstände aufgeklärt. So hat die SECI als Prospektverantwortliche gegen ihre Prospektaktualisierungspflicht verstoßen. Erschwerend kam hinzu, dass nach Ablauf der im Prospekt festgelegten Platzierungszeit die Beteiligungen von Privatpersonen in Millionenhöhe kurzerhand von der SECI wieder aufgelöst wurden. Dies wertete das LG München I und das OLG München als Verstoß, weil weder der Prospekt aktualisiert bzw. berichtigt wurde; außerdem liegt nach Ansicht des OLG München ein Verstoß gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vor.

Mit der durch meine Kanzlei erstrittenen Entscheidung des OLG wurde meine Rechtsauffassung nachhaltig bestätigt, dass den Anlegern des MAF je nach Einzelfall ein Anspruch auf Rückzahlung ihrer geleisteten Einlagen sowie ein Anspruch darauf zustehen kann, dass der MAF aus der gezeichneten Beitrittserklärung keine Rechte mehr herleiten kann. Das OLG München hat die Revision nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das oben genannte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Es bedarf jeweils einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Fall deckt. Gerne stehe ich mit meiner Kanzlei für eine diesbezügliche Prüfung zur Verfügung.

Die Autorin Gabi Schwörer-Rogg hat ihre Rechtsanwaltskanzlei in 80331 München, Rindermarkt 7, Tel.: 089-2606363