INKRAFTTRETEN DER GMBH-REFORM IM HERBST 2008

Wirtschaft und Gewerbe
27.08.2008965 Mal gelesen

Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni dieses Jahres das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates im September gilt als sicher.

Mit den geregelten Erleichterungen und Beschleunigungen von Unternehmensgründungen sollen insbesondere vermeintliche Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen, wie etwa der englischen Limited, beseitigt werden. Insbesondere soll die GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und der Wirtschaftsstandort weiter gestärkt werden.

Das Gesetz bringt eine umfangreiche und in sich geschlossene Novellierung des geltenden Rechts.

Schwerpunkte der GmbH-Reform sind:

-    Gründungen sollen wesentlich flexibler und einfacher werden, z.B. durch die Beschleunigung des Registereintrags
-    Bekämpfung der Missbrauchsgefahr und verbesserte Kontrollen bei Krise und Insolvenz, um das Ansehen der Gesellschaften in der Öffent-lichkeit und     bei Geschäftspartnern zu stärken
-    Die Einführung der ebenfalls haftungsbeschränkten "Unternehmerge-sellschaft" für deren Gründung lediglich ein Mindeststammkapital von einem Euro vorgesehen ist; aufgrund der fehlenden Kapitalausstat-tung muss die Gesellschaft allerdings ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen, hat die Unternehmergesellschaft die Schwelle der Mindest-einlage für die GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht, besteht die Möglichkeit, in die Rechtsform der klassischen GmbH umzuwandeln

Das Gesetz sieht Musterprotokolle vor, was die GmbH-Gründung in Standardfällen unkomplizierter macht. Lediglich diese Dokumente müssen noch notariell beurkundet werden. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals ist dies jedoch deutlich günstiger, als bei der bisherigen GmbH. Weitere Gebühren sind dann einmalig für die Handelsregistereintragung fällig.

Rechtsanwältin Monika Gilg, Stadtroda