Schiffsfonds - MS Stadt Dresden T+H Schiffahrts GmbH & Co. KG fordert 50% der Ausschüttungen zurück - KAP Rechtsanwälte informieren

Schiffsfonds - MS Stadt Dresden T+H Schiffahrts GmbH & Co. KG fordert 50% der Ausschüttungen zurück - KAP Rechtsanwälte informieren
26.02.2015285 Mal gelesen
Die Gesellschaft verlangt mit einem akt. Schreiben die an die Gesellschafter geflossenen Ausschüttungen zu 50% zurück. Nach Auskunft der Gesellschaft sei dies nach Verhandlungen mit den finanzierenden Banken der einzige Weg um eine Insolvenz noch abzuwenden

Im November 2006 wurde das Containerschiff "MS Stadt Dresden" an die Thien & Heyenga Bereederungs- und Befrachtungsgesellschaft mbH in Hamburg ausgeliefert. Das Emissionshaus König & Cie. hat in Kooperation mit der IC Consulting aus Stephanskirchen rund 19.500.000 Euro an Fondskapital eingeworben, wobei eine Beteiligung für Privatanleger bereits ab 15.000 Euro möglich war. Geplant war, dass die Kapitalanleger in sagenhafter Höhe von 198% ihre Anlage vermehren sollten. Dabei sollten sie zunächst im Jahr 2007 mit 7% p.a. erhalten und dann ansteigend 17% p.a.für das Jahr 2022.

Bereits seit Jahren hat die Branche aber mit großen Problemen zu kämpfen. Diese resultieren u.a. aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten. So lag die MS Stadt Dresden schon 2012 mit den Ausschüttungen der Schiffsbeteiligung rund 60% unter Plan.

Nun verlangt die Gesellschaft mit einem aktuellen Schreiben aus Februar 2015 die an die Gesellschafter geflossenen Ausschüttungen zu 50% zurück. Nach Auskunft der Gesellschaft sei dies nach Verhandlungen mit den finanzierenden Banken der einzige Weg um eine Insolvenz noch abzuwenden. Besonders interessant an dieser Vorgehensweise: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Fonds selbst die Ausschüttungen nicht zurück verlangen, sondern bestenfalls der Insolvenzverwalter in einer Insolvenz der Gesellschaft. Die derzeitigen Forderungen dürften also auf wackeligen Beinen stehen.

KAP Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern, die sich mit dieser Situation nicht abfinden wollen, sich über ihre Handlungsalternativen zu informieren. Aus unserer Sicht besteht für die Anleger, gerade vor dem Hintergrund der zunächst prognostizierten jährlichen Zahlungen des Fonds, die Chance auf Schadensersatz. Wir halten die Prospektangaben und Prognosen für unplausibel und so könnten Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung den Schaden auch heute noch reduzieren.

Weitere Informationen finden Sie bei KAP Rechtsanwälte unter: Schiffsfonds

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