OLG Düsseldorf: Tatsächliche Vermutung der Masseunzulänglichkeit

OLG Düsseldorf: Tatsächliche Vermutung der Masseunzulänglichkeit
18.12.2014253 Mal gelesen
Mit Beschluss vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass eine tatsächliche Vermutung der Masseunzulänglichkeit begründet wird, wenn das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird (AZ.: I-12 U 23/14).

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Das OLG bestätigte mit hiesigem Beschluss die Entscheidung des Landgerichts Duisburg (AZ.: 6 O 422/12) und bejahte einen Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters aus der Vorsatzanfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO). Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über.

Nach der InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vorgenommen hat und der andere Teil den Vorsatz kannte. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit und dem Wissen von der Gläubigerbenachteiligung wird die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vermutet.

Zudem ist im Rahmen der Insolvenzanfechtung stets eine objektive Gläubigerbenachteiligung vonnöten. Dies bedeutet, die Aktivmasse muss verkürzt oder die Passivmasse erhöht werden. Hier lag wohl eine Minderung der Aktivmasse vor, denn die Schuldnerin leistete an die Beklagte ausstehende Mietzahlungen. Auch der dahingehende Gläubigerbenachteiligungsvorsatz liegt hier nach Auffassung des Landgerichts und des OLG vor, ebenso die Kenntnis der Beklagten davon, denn die Schuldnerin war mit ihren Mietzahlungen erheblich im Rückstand. Zudem hatte die Beklagte bereits einen Mahnbescheid deshalb erwirkt und Vergleichsverhandlungen mit der Schuldnerin geführt.

Das Insolvenzrecht ist eine komplexe Materie, in die auch verschiedene andere zivilrechtliche Vorschriften hineinspielen. Hinzu kommt, dass der Einzelne im Alltag zumeist nicht mit dem Insolvenzrecht in Berührung kommt und über das erforderliche Know-How nicht verfügt. Gerade im Insolvenzrecht gibt es viele Vorschriften, die beachtet werden müssen, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

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