Die große Presseaufmerksamkeit, welche die SolarWorld AG Anfang des Jahres widerfuhr ist zwar zwischenzeitlich verebbt, nichtsdestotrotz gestaltet sich die Restrukturierung des Solarzellenherstellers für die Anleger "spannend". Zuletzt meldete sich das Unternehmen am 30.04.2013 zu Wort und gab bekannt, dass bei der anvisierten Sanierung mit der Mehrheit der Schuldschein-Gläubiger eine Einigung erzielt worden sei, um die drückende Schuldenlast zu verringern. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist u.a. ein "deutlicher" Schuldenschnitt bei den Schuldscheinen, mit welchem insgesamt 60 % der Verbindlichkeiten der SolarWorld AG abgebaut werden sollen. Doch die Schuldschein-Gläubiger sind nicht die einzigen, die von Restrukturierung betroffen sind.
Zu den Gläubigern der SolarWorld AG gehören auch Anleger, die in die beiden Anleihen 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) und Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) investierten.. Was auf die Anleger der SolarWorldAG-Anleihen konkret zukommt, damit nach wie vor offen, da noch keine diesbezüglichen Zahlen bekanntgegeben wurden. Es wurde aber bekräftigt, dass die Anleihen-Anleger mit anderen unbesicherten Gläubigern gleichbehandelt werden soll. Dies wird auch durch in einem aktuellen Interview im Handelsblatt durch den SolarWorld-Chef Asbeck unterstrichen.
Für die Anleihen-Gläubiger der Anleihen SolarWorld AG und SolarWorld AG wird "in Kürze" eine Gläubigerversammlung einberufen. Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die in der jetzigen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Weitere Informationen:
Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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