Die Schlagzeilenflut, welche sich Anfang des Jahres 2013 über den Solarzellenhersteller SolarWorld AG ergoss, ist mittlerweile etwas abgeebbt. Der Anlass für das mediale Interesse an dem Bonner Unternehmen war die Mitteilung, dass es um die SolarWorld AG nicht zum Besten bestellt sein und dass Restrukturierungsbedarf bestehe. Für Wirbel sorgte die nicht näher erläuterte Ankündigung, dass es zu Einschnitten bei den Anleihen kommen könne.
Genau an dieser Restrukturierung wird derzeit bei der SolarWorld AG gearbeitet. Für die Anleger, die in die beiden Papiere Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) oder die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) investierten, ist in erster Linie die Frage interessant, welche konkreten Maßnahmen auf sie zukommen werden, wenn das Sanierungskonzept "steht".
Anleihen-Anleger, die in der jetzigen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Weitere Informationen:
Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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