Solen AG: Anleihezinsen werden nicht gezahlt - Was sollen Anleger tun?

Solen AG: Anleihezinsen werden nicht gezahlt - Was sollen Anleger tun?
08.04.2013579 Mal gelesen
Die Solen AG teilt mit, dass bis auf weiteres die heute, 08.04.2013 fälligen Anleihezinsen nicht gezahlt werden können. Anleger können nun zweifelsohne ihre Anleihe kündigen, wobei eine wahrscheinlich bevorstehende Insolvenz wirtschaftlich aber miteingeplant werden muss.

Nun ist es "amtlich": Die Solen AG wird die heute (08.04.2013) fälligen Anleihezinsen nicht zahlen können. Begründung ist, dass der Verkauf italieninischer Vermögenswerte nicht so schnell voran kommt wie erhofft.

Was bedeutet diese Entwicklung für Anleihegläubiger?

Zunächst bedeutet es, dass die Anleihe gekündigt und voll Rückzahlung verlangt werden kann. Ist dies jetzt noch sinnvoll? Das ist schwer abzuschätzen: Schafft es die Solen AG die Insolvenz zu vermeiden bzw. für mehrere Monate hinauszuschieben, - dann wäre die Kündigung eine elegante Möglichkeit, aus der Anleihe herauszukommen. Wobei zweierlei unsicher ist: Zahlt die Solen AG wirklich nach einer Kündigung umstandslos zurück, oder werden Anleihengläubiger gezwungen, ein Klageverfahren gegen die Solen anzustrengen. Falls ja, rückt die zweite Frage in den Blickpunkt: Wann fällt die Solen in die Insolvenz (falls überhaupt)? Wenn Insolvenz VOR der Rückzahlung eintritt, dann ist die Kündigung wirtschaftlich sinnlos, denn aus der Kündigung resultiert dann die übliche "Insolvenzforderung" wie sie auch der nicht gekündigte Anleihengläubiger hat. Dann also gilt: Außer Spesen nix gewesen. Erfolgt die Rückzahlung VOR einer Insolvenz, so wäre dies der 100%ige-Erfolgsfall. Bei einem späteren Insolvenzeintritt stellt sich aber evtl. die Frage, ob ein Insolvenzverwalter die erfolgte Rückzahlung nicht nach §§ 129 ff. InsO anfechten kann, mit der Folge, dass der rückgezahlte Betrag wieder an die Solen AG (bzw. den Insolvenzverwlater) zu zahlen ist. Das Risiko besteht. Dann würde wieder gelten: Außer Spesen nix gewesen.

Im Ergebnis sollten also jetzt nur noch solche Anleihegläubiger eine Kündigung und deren gerichtliche Durchsetzung ins Auge fassen, die bereit sind, einen wirtschaftlich unsicheren und schwierigen Weg zu gehen (und zu bezahlen) bei gleichzeitig unsicheren Erfolgsaussichten und die keine Lust haben, sich mit einer Insolvenzquote abspeisen zu lassen. Jetzt  gilt: Ohne Risikobereitschaft keine Aussichten auf Rückzahlung.    

Anleihegläubiger können sich gerne an uns wenden: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, WIndreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher

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