Rechtzeitig zu Ostern– Jahrelanger Goldhasenstreit in Deutschland beendet

Wirtschaft und Gewerbe
01.04.2013333 Mal gelesen
Für alle Goldhasenfans sind die Feiertage gerettet. Rechtzeitig zum Osterfest hat der Bundesgerichtshof (BGH) den jahrelangen Goldhasenstreit in Deutschland beendet und ein Monopol von Lindt für goldene Schoko-Osterhasen abgelehnt.

Nicht nur der Schweizer Hersteller, sondern auch andere Schokoladenproduzenten dürfen also die beliebten, mit Goldfolie umwickelten Osterhasen aus Schokolade verkaufen. Doch was steckt hinter dem Rechtsstreit und weshalb hat das Gericht ihn nun beendet? Hier ein Überblick.

Goldhasenstreit in Deutschland beendet

Der Konflikt begann im Jahr 2001, als Lindt & Sprüngli seinen berühmten Goldhasen mit dem roten Glöckchen-Halsband unter anderem in Deutschland als dreidimensionale Marke hatte schützen lassen. Darauf gestützt versuchte Lindt seitdem anderen Süßwarenproduzenten, darunter auch der deutschen Confiserie Riegelein, gerichtlich verbieten zu lassen, ähnlich aussehende Goldhasen zu vertreiben. Nachdem der Fall in über zehn Jahren verschiedene Gerichte im In- und Ausland beschäftigt hatte, lehnte der BGH nun eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt ab und zog damit zumindest in Deutschland einen endgültigen Schlussstrich unter den Goldhasenstreit. Süßigkeitenliebhaber können also zum Osterfest auch auf die Riegelein-Variante der niedlichen Schokohäschen freuen.

Keine Gefahr der Verwechslung

Seine Entscheidung gegen eine Neuauflage des Falles vor Gericht begründete der BGH in seiner Entscheidung vom 28.03.2013 (Az. I ZR 72/10) lediglich damit, dass grundsätzlichen Rechtsfragen nicht zu klären seien. Indirekt bestätigt er damit vorangegangene Entscheidungen, dass zwischen dem Lindt-Goldhasen und seinem Konkurrenten aus dem Hause Riegelein keine so genannte Verwechslungsgefahr besteht. Denn darauf hätte nach dem Markenrecht ein Verbot des Riegelein-Produkts gestützt werden können.

Gegen eine drohende Verwechslung der beiden Goldhasen durch den Verbraucher spricht aber bereits, dass beide Figuren in ihrem Aussehen unterschiedlich gestaltet sind.  Während der Hase des eidgenössischen Süßwarenherstellers neben dem großen Lindt-Aufdruck vor allem durch sein rotes Halsband mit Schleife und Glöckchen gekennzeichnet ist, verfügt das Riegelein-Häschen nur über eine aufgemalte braune Schleife. Und auch die Goldfolie des deutschen Produkts hat einen deutlich dunkleren Farbton. Daneben ist die Marke "Lindt Goldhase" aber auch wegen der so genannten Unterscheidungskraft nicht verletzt. Danach werden Marken nämlich umso stärker geschützt, je einzigartiger sie gestaltet sind. Weil Schokohasen aber nun einmal nur entweder als sitzende, stehende oder liegende Figuren dargestellt werden können, ist der Lindt-Goldhase nicht als derart besonderes anzusehen, dass er den Schutz der Einzigartigkeit verdient.

Präzedenzfall im Markenrecht?

Dementsprechend glücklich zeigte sich Peter Riegelein, Geschäftsführer des gleichnamigen Schokoladenherstellers. Dass dieser seinen Goldhasen in Deutschland weiter verkaufen darf, sieht er als einen Sieg der Gerechtigkeit an. Sogar als einen "Präzedenzfall im Markenrecht" wertet der Anwalt von Riegelein die Gerichtsentscheidung. Ob das allerdings tatsächlich zutrifft, bleibt noch abzuwarten. Denn in Österreich beispielsweise hatte Lindt vor dem Obersten Gerichtshof ein ähnliches Verfahren gewonnen und einem Konkurrenten den Verkauf goldverpackter Schoko-Osterhasen verbieten lassen. Eine Fortsetzung des Goldhasenstreits in anderen Ländern ist also möglich - der Goldhasenstreit bleibt dort also spannend.

 

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