Prorendita 2: Wie können sich Anleger wehren, wenn befürchten, falsch beraten worden zu sein

Prorendita 2: Wie können sich Anleger wehren, wenn befürchten, falsch beraten worden zu sein
07.03.2013250 Mal gelesen
Zu den rechtlichen Möglichkeiten für Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 2, die Zweifel haben, ob sie eine zu ihnen passende Kapitalanlage haben, gehört die rechtliche Überprüfung der Anlageberatung. Fachanwalt informiert.

Lebensversicherungsfonds, die wie der Fonds Prorendita 2 in den Handel mit britischen Lebensversicherungen investieren, entpuppten sich für die Anleger nicht als die angepriesenen Goldgruben. Angesichts der Differenz zwischen Anpreisung und späterer Entwicklung, kann bei Anlegern die Frage aufkommen, ob die Beteiligung an dem Fonds Prorendita 2 die richtige Wahl war.

 

Dass genau solche Zweifel an der Anlageberatung gerechtfertigt sein können, zeigt sich bei den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die zahlreiche Anleger verschiedener Prorendita Fonds berät und vertritt, immer wieder. Es sind immer wieder Beratungsfehler bei Beratungsgesprächen festzustellen. Auf was kommt es bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung an?

 

Anlageberatung muss sich an Anleger und der Anlage orientieren

 

Wie eine ordnungsgemäße Anlageberatung abzulaufen hat, fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. So müssen zunächst die Wünsche und Ziele eines Anlegers ermittelt werden und dann von dem Berater eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung)

 

Bei Lebensversicherungsfonds wie Fonds Prorendita 2 mussten von den (Bank)Beratern beispielsweise darüber informiert werden, wie ein Fonds dieser Art überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds daher nicht. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass der Zweitmarkt für Fondsanteile - anders als die Börse - nicht reguliert ist. Daher ist das in einen der Prorendita-Fonds investierte Geld nicht jederzeit problemlos verfügbar. Weiterhin musste rechtzeitig ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden und es musste zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Ansatzpunkte, die im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Fond Prorendita 2 unter die Lupe genommen werden.

 

Interessengemeinschaft für Prorendita-Anleger

 

Die konkreten Aussichten einer Anlegerin oder eines Anlegers des Prorendita 2 auf Schadensersatz können nur anhand des individuellen Beratungsgesprächs untersucht werden. Denn jedes Anlageberatungsgespräch hat seinen eigenen Verlauf, den es bei einer rechtlichen Überprüfung unter die Lupe zu nehmen gilt. Zusätzlich können sich die Anleger einer Interessengemeinschaft anschließen. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt neben Anlegern des Fonds Prorendita 2 auch Dutzende Anleger der weiteren vier Prorendita Britische Leben Fonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 4

77944 Lahr

Telefon: 07841 / 94 47 68 - 0

Fax: 07841 / 94 47 68 - 889

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