S&K : Hektik, Klagen und ein Fall für Zwei

S&K : Hektik, Klagen und ein Fall für Zwei
21.02.2013487 Mal gelesen
Veranstaltungen zum „S&K Schadensfall“ in mehreren Städten. „S&K" Anleger sind verunsichert. Ist ihr Geld endgültig weg? Müssen Sie sofort handeln? Wer haftet für die Verluste? Hilft Ihnen die Staatsanwaltschaft? Ein hektisches Suchen nach dem Geld und den Verantwortlichen hat begonnen.

Die Razzien der Staatsanwaltschaft haben ein finanzielles Entsetzen bei Anlegern der "S & K Gruppe" ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft sei mit rund 130 Durchsuchungsbeschlüssen an mehreren Orten der Bundesrepublik aufgetreten. Es habe eine der größten Durchsuchungsaktionen der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden, teilen Presseberichte mit.

Die Verunsicherung der betroffenen Anleger ist verständlich. Die begründete Gefahr besteht, dass mindestens ein großer Teil des angelegten Geldes nicht wie erwartet zurückgezahlt werden kann. Die Angabe, dass durch die Staatsanwaltschaft ein mehrstelliger Millionenbetrag sichergestellt worden sei, wirkt beruhigend, kann jedoch in Anbetracht der weiteren Angabe, dass bis zu 100.000 Anleger betroffen sein sollen, nicht dazu führen, dass in Ruhe und Gelassenheit auf die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet werden kann. Die Berichte der Medien und der Internetdarstellungen lösen verständlicherweise erhebliche Unruhe bei den betroffenen Anlegern aus. Die Frage nach der Haftung und den Klagemöglichkeiten stellt sich bei vielen Betroffenen sofort ein. Soll geklagt werden? Gegen wen kann ich klagen? Ist denn überhaupt genügend Geld vorhanden? Das sind die dringendsten Fragen, die erörtert werden. Herauszufinden, wo noch Geld vorhanden sein kann, erinnert an die Anwaltsserie "Ein Fall für Zwei"  In Anbetracht der Tatsache, dass bei dem "S & K Schadensfall" zwei von mehreren Personen als Hauptverantwortliche gesehen werden, drängt sich eher der Titel "Ein Fall von Zwei" auf.

Nach dem ersten Schock kehrt jedoch in die Überlegungen der Satz "Ruhe bewahren" ein. Bevor an die hektische Anfertigung von Klagen, Schnellverfahren oder private Ermittlungen zu denken ist, sollten Anleger zunächst die folgenden Fragen überdenken:

 1. Wer kommt für meinen Schaden auf?

 2. Wie gut sind meine Erfolgschancen, Ansprüche auf dem Rechtswege durchzusetzen?

 3. Ist bei dem Haftenden ausreichend Geld vorhanden, um die Schadensersatzansprüche auszugleichen?

 4. Greift eventuell eine Rechtsschutzversicherung ein, um mein Kostenrisiko zu senken?

Für die 1. Frage, wer für den Schaden aufkommt, gibt es zahlreiche Ansätze. Hier gibt es Haftungsansprüche gegen Prospektverantwortliche. Es können sich Ansprüche gegen nahezu alle Personen ergeben, die an der Prospekterstellung beteiligt waren. Neben den Initiatoren gehören dazu auch Wirtschaftsprüfer, Gutachter, Notare und ggfls. auch Banken.

Stellt sich die Vermutung eines Schneeballsystems als richtig heraus, sind selbstverständlich auch die Betreiber des Schneeballsystems für den Schaden verantwortlich.

Wenn Anteile mit der Hilfe von Beratungsunternehmen vertrieben wurden, können auch diesen gegenüber Haftungsansprüche bestehen.

Wenn bei der Prospekterstellung unrichtige Gutachten erstellt wurden, kann auch hier über eine Haftung nachgedacht werden.

Wichtig ist es, dass die Überprüfung der Schadensansprüche für jeden einzelnen Anleger exakt durchgeführt wird. Nicht alle Fälle von betroffenen Anlegern sind gleich. Jedes Beratungsgespräch verläuft individuell, auch wenn vieles standardisiert ist. Jedes Beratungsgespräch ist zu prüfen, ob eine fehlerhafte Beratung durchgeführt wurde.

Wichtig ist es, dass jeder Anleger zunächst einmal einen Überblick über die Situation und seine rechtlichen Möglichkeiten erhalten soll. Nur so kann er eine sinnvolle Entscheidung treffen, gegen wen es richtig ist, vorzugehen.

Die Durchführung von Veranstaltungen, in denen Anleger in kleineren Gruppen über Rechte und Möglichkeiten informiert werden, hat sich nach unserer Erfahrung als positiv herausgestellt. In dem Schadensfall "Göttinger Gruppe" haben wir so mehrere hundert Anleger in kleinen Gruppenveranstaltung über die rechtlich notwendigen Vorgehensweisen informieren können. Diese Veranstaltungen sind kostenlos.

Anleger der "S & K Gruppe" können sich daher über unsere Veranstaltungsseite zu einer Veranstaltung in ihrer Region anmelden. Die Veranstaltungen sind kostenlos.

http://www.maack.de/kanzlei/veranstaltungen.html