S&K Gruppe – Fachanwalt macht Schadensersatz geltend

S&K Gruppe – Fachanwalt macht Schadensersatz geltend
21.02.2013425 Mal gelesen
Da bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt der Verdacht besteht, dass Verantwortliche der S&K Gruppe Betrug begangen haben, stellt sich für Anleger die Frage, ob ihr Geld betroffen ist. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht macht Schadensersatzansprüche geltend.

Die Großrazzia bei der in der Fondsbranchen engagierten S&K Immobiliengruppe hinterlässt bei Anlegern Sorgen um ihre Geld. Denn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wiegen schwer: Verdacht des Betrugs mit Kapitalanlagen. Weiterhin nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass Anlegergelder für den "extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten" sowie für deren unternehmerische Tätigkeiten eingesetzt wurden. Angesichts dieser Vorwürfe stellt sich für Anleger, die in einen S&K-nahen Fonds investierten, die Frage, wie es um ihr Geld bestellt ist und wie sie es möglicherweise retten können.

 

Dabei ist es für betroffene Anleger interessant zu wissen, dass es auch unabhängig von den aktuellen Ereignissen die Möglichkeit gibt, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei Fondsbeteiligungen sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung ein in der Praxis oftmals erfolgversprechender Ansatzpunkt. Dies hat folgenden Hintergrund: Da der Anlageberatung bei der Entscheidung für eine bestimmte Kapitalanlage große Bedeutung zukommt, sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kapitalanlage hoch. Passierten Fehler, stehen Anlegern Schadensersatzansprüche gegenüber jene zu, die falsch berieten.

 

Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Gerade bei geschlossenen Fonds, die als Unternehmensbeteiligungen mit verschiedenen (Verlust)Risiken versehen sind und darüber hinaus eine komplexe rechtliche Struktur aufweisen, mussten die Anleger ein umfassendes und realistisches Bild des Fonds erhalten, bevor sie sich beteiligten.

 

Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern können für Anleger von der S&K Gruppe nahestehenden Fonds daher eine überlegenswerte Option sein. Darüberhinaus gründete Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die S&K Gruppe-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Anleger, die befürchten, dass ihr investiertes Geld in Gefahr sein könnte, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen, wenn sie rechtliche Unterstützung wünschen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite S&K Gruppe Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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