CS Euroreal: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Anleger, die nicht länger an der Liquidation teilnehmen möchten?

CS Euroreal: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Anleger, die nicht länger an der Liquidation teilnehmen möchten?
14.02.2013395 Mal gelesen
Die Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds CS Euroreal befinden sich wieder in einer der längeren Wartephasen zwischen den Ausschüttungen. Welche (rechtlichen) Alternativen gibt es für Anleger, die nicht weiter auf die langwierige Abwicklung setzen möchten?

Es nimmt nicht wenig Zeit in Anspruch ein Immobilienvermögen im Wert mehrerer Milliarden Euro abzuwickeln, sodass auch für die Abwicklung des Fonds CS Euroreal mehrere Jahre anberaumt sind. Für die Anleger gehören die halbjährlichen Ausschüttungen aus den Liquidationserlösen zu den wichtigsten Terminen. Die zweite Ausschüttung des CS Euroreal fand Ende Dezember 2012 statt, sodass die Anleger sich wieder in einer der Wartephasen bis zur nächsten (in ihrer Höhe ungewisse) Auszahlung befinden.

 

Doch nicht jeder Anleger des CS Euroreal möchte auf die Liquidation und deren Endergebnis setzen. Zahlreiche Anleger - darunter viele Postbank-Kunden - wandten sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und ließen überprüfen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

Schadensersatz kann Anlegern beispielsweise dann zustehen, wenn sie nicht darüber informiert wurden, dass ein offener Immobilienfonds wie der CS Euroreal - wie geschehen - die Anteilsrücknahme aussetzen kann und sogar aufgelöst werden kann. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Dass eine solche Aufklärung aber notwendig ist, wurde kürzlich in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenen Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg festgestellt.

 

Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite CS Euroreal

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

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