Santander Vermögensverwaltung Kapitalprotekt (WKN SEB1AA) (vormals SEB Kapitalprotekt) kein Produkt für sicherheitsorientierte Anleger

Santander Vermögensverwaltung Kapitalprotekt (WKN SEB1AA) (vormals SEB Kapitalprotekt) kein Produkt für sicherheitsorientierte Anleger
01.02.2013989 Mal gelesen
Beim Santander Kapitakprotekt P handelt es sich um einen Dachfonds, der seinerseits in problembehaftete offene Immobilienfonds investiert hat. Aus diesem Grunde ist der Fonds für sicherheitsorientierte Anleger von vornherein nicht geeignet gewesen, obwohl der Name dies suggerierte.

Beim Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) handelt es sich um ein Dachfonds, der seinerseits in andere offene Immobilienfonds investiert. Bekanntermaßen ist die Rücknahme der Anteilsscheine des Santander Kapitalprotekt ausgesetzt.

Der Fonds wurde fast ausschließlich an sicherheitsorientierte Anleger verkauft für die der Erhalt des Kapitals im Vordergrund stand. Diese Sicherheit suggerierte bereits der Name des Fonds "Kapitalprotekt". Tatsächlich investierte der Dachfonds in verschiedene offene Immoblienfonds, die sich bereits seit geraumer Zeit in Schwierigkeiten befanden. Darunter waren offene Immobilienfonds deren Anteilsscheine nicht mehr von der jeweiligen Fondsgesellschaft zurückgenommen wurden. Darunter war der AXA Immoselekt, der 12,48 % des Sondervermögens ausmachte. Ferner der CS EUROREAL mit 11,44 % des Fondsvermögens, der SEB ImmoInvest mit 8,89 % des Fondsvermögens, der AXA Immoselutions mit 7,28 % des Fondsvermögens und mit dem KanAm Grundinvestfonds der 4,91 % ausmachte sogar ein Fonds der sich seit geraumer Zeit in der Abwicklung befindet. Den genannten offenen Immoblienfonds ist gemeinsam, dass sie gegenwärtig nicht von der jeweiligen Fondsgesellschaft zurückgenommen werden. Ihre Anteile werden nur unregelmäßig am Zweitmarkt gehandelt und verzeichnen starke Kursabschläge. Die genannten offenen Immobilienfonds befinden sich somit in großen Schwierigkeiten und stellen allenfalls eine geeignete Anlage für sehr spekulative Anleger dar.

Im Ergebnis ist der Santander Vermögensverwaltung Kapitalprotekt P selbst somit keine sichere Anlage. Er hat den überwiegenden Teil seines Sondervermögens in problembehaftete offene Immobilienfonds investiert.

So haben bereits eine ganze Reihe von Landgerichten für einzelne Fonds, die sich im Santander Kapitalprotekt P befinden festgestellt, dass es sich um eine ungeeignete Anlage für sicherheitsorientierte Anleger handelt.

Die Vermittlung des Santander Kapitalprotekt P an sicherheitsorientierte Anleger stellt damit eine Pflichtverletzung dar, die eine Schadensersatzpflicht der vermittelnden Bank auslöst.

Anteilseigner des Kapitalprotekt P müssen damit rechnen, noch deutlichere Verluste zu erleiden, als die Eigentümer der aufgeführten offenen Immobilienfonds, die sich im Eigentum des Kapitalprotekt befinden. Dies hängt mit den hohen Gebühren des Santander Kapitalprotekt zusammen. Der Dachfonds nimmt erhebliche Gebühren von den Anlegern, die darüber hinaus auch die Provisionen der einzelnen offenen Immobilienfonds zahlen müssen, die sich im Sondervermögen befinden. Anleger des SEB ImmoInvest und CS EUROREAL haben beispielsweise ca. die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verloren.

Anleger des Santander Kapitalprotekt P sollten in jedem Fall Schadensersatz gegenüber der vermittelnden Bank geltend machen. Nur so besteht die Möglichkeit das investierte Kapital vollständig zurückzuerhalten.

Die Pflichtverletzung der vermittelnden Bank ist beim Santander Kapitalprotekt offensichtlich. Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass die offenen Immobilienfonds im Sondervermögen des Kapitalprotekt keine sichere Anlage darstellen.

Die Schadensersatzforderung ist auf eine vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäftes gerichtet. Die Anleger erhalten den investierten Betrages vollständig zurück und müssen im Gegenzug die erhaltenen Inhaberanteile an die vermittelnde Bank abtreten. Darüber hinaus erhalten Anleger eine moderate Verzinsung, die Sie erhalten hätten, wenn sie tatsächlich in eine sehr sichere Anlage investiert hätten. Hierbei orientiert sich die Rechtsprechung an festverzinslichen Wertpapieren des Bundes.

Mit dem Santander Kapitalprotekt P hat die Santander Bank offensichtlich ein Produkt entwickelt, in das sie offene Immobilienfonds hineingepackt hat, die anderweitig nicht mehr an Kunden vertrieben werden konnten.

 

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