SEB Immoinvest: Welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die nicht weiter auf Auszahlungen hoffen möchten?

SEB Immoinvest: Welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die nicht weiter auf Auszahlungen hoffen möchten?
01.02.20131047 Mal gelesen
Die Liquidation eines offenen Immobilienfonds ist für die Anleger mit der Ungewissheit rund um die halbjährlichen Auszahlungen verbunden. Für Anleger, die sich nicht länger darauf einlassen möchten, gibt es rechtliche Alternativen zum weiteren Warten. Neues Urteil.

Die Abwicklung eines milliardenschweren Immobilienportfolios ist eine langwierige Angelegenheit. Dementsprechend sind für die Liquidation des Fondsvermögens des Fonds SEB Immoinvest mehrere Jahre vorgesehen. Die Anleger erhalten nach Abzug der Kosten die Erlöse aus diesen Verkäufen halbjährlich ausgezahlt. Da die Erlöse von den Verkaufserfolgen des Managements des SEB Immoinvest abhängig sind, ist die konkrete Höhe einer Auszahlung wie auch der gesamte Ablauf der Liquidation im Voraus ungewiss.

 

So können Ausschüttungen für Anleger erfreulich ausfallen, wie bei der ersten Auszahlung des SEB Immoinvest nach dessen Auflösung, welche den Anlegern pro Anteil mehr als 10 Euro einbrachte. Jedoch kann es sich auch um geringere Beträge wie bei der Auszahlung Ende Dezember 2012 handeln, bei welcher die Anleger je Anteil des SEB Immoinvest 1,24 Euro einstrichen.

 

Urteil: Anleger mussten über Risiko einer Auflösung informiert werden

 

Eine rechtliche Alternative hierzu ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüft, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist hierbei die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler. Ein Beratungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn Anleger nicht auf das Risiko einer Auflösung hingewiesen wurden. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenen Urteil stellt das Oberlandesgericht Oldenburg fest, die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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