MPC Best Select 7: Was können falsch beratene Anleger unternehmen?

MPC Best Select 7: Was können falsch beratene Anleger unternehmen?
30.01.2013356 Mal gelesen
Der Vergleich zwischen den Anpreisungen, mit welchen der Fonds MPC Best Select 7 mitunter in Anlageberatungen dargestellt wurde und der späteren Entwicklung, fällt nicht besonders günstig aus. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Ansprüche auf Schadensersatz.

Der 2007 aufgelegt Vermögensstrukturfonds MPC Best Select 7 investierte das Geld der Anleger in viele unterschiedliche geschlossene Fonds. So beteiligte sich der Fonds an Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds. Bis 2011 verfügte der Fonds MPC Best Select 7 auch über Anteile eines Private-Equity-Fonds. Dies sollte Risiken minimieren und die Chancen auf Renditen erhöhen. Jedoch ist dieses Konzept nicht mehr aufgegangen, da seit der Finanzkrise die verschiedenen Zielfonds des Vermögensstrukturfonds MPC Best Select 7 von verschiedenen Problemen heimgesucht werden.

 

Schifffahrt und Markt für Lebensversicherungen hatte unter erheblichen Problemen zu leiden

 

Bei den Schiffsfonds sorgte die Krise der Schifffahrt für vielfach reduzierte Einnahmen bei den Schiffen aufgrund des niedrigen Niveaus der Charterraten (Schiffsmiete), was wiederum zu Ausschüttungsausfällen auf (Ziel)Fondsebene führte. Auch bei den Zielfonds des MPC Best Select 7 war dieses Entwicklung zu beobachten. Da Schifffahrtskrise nach Einschätzung noch nicht überwunden ist, bleibt abzuwarten, was das Jahr 2013 für die Schiffsfonds MPC MS Santa Lorena und MS Santa Luciana, MPC CPO Produktentanker Flotte und MPC CPO Nordamerika Schiffe I bereithalten wird.

 

Doch die Schiffsfonds sind nicht die einzigen Zielfonds des MPC Best Select 7, welche in den vergangenen Monaten von Schwierigkeiten belastet waren. Verschiedene MPC Lebensversicherungsfonds machten Ende 2012 wegen einer Ankündigung seitens MPC Capital von sich reden. So soll wohl bei allen MPC Leben Plus oder MPC Britische Leben plus letztendlich zu Verlusten von bis zu Drittel oder mehr zu befürchten sein. Dies stellt keine besonders positiven Aussichten für die weitere Entwicklung der drei Zielfonds MPC Leben Plus 6, MPC Leben Plus 7 und MPC Britische Leben III dar.

 

War die Anlageberatung in Ordnung oder war sie fehlerhaft?

 

Mehr als die Hälfte des Fondsvermögens des MPC Best Select 7 steckt in Fonds, deren Anlageklasse unter erheblichen Schwierigkeiten zu leiden hat. Für Anleger kann sich angesichts dieser Häufung von Problemen die Frage stellen, ob sie Schadensersatzansprüche zustehen - gerade dann, wenn der Vermögensstrukturfonds ihnen gegenüber als "sichere" Kapitalanlage dargestellt wurde. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des MPC Best Select 7 bestehen. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung, da angesichts der hohen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung schadensersatzauslösende Beratungsfehler passieren. Doch wann ist eine Anlageberatung ordnungsgemäß und wann weißt sie Fehler auf?

 

Die Rechtsprechung fasst die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung mit dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. Grob umrissen soll eine Anlageberatung zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine passende Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken sowie der Funktionsweise dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Denn ein geschlossener Fonds unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Kapitalanlagen - so bestehen beispielsweise Verlustrisiken. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts, in welchem der MPC Best Select 7 dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

Es kommt auf das individuelle Gespräch zur Anlageberatung an

 

Ob die Anleger des MPC Best Select 7 tatsächlich erfolgreich (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen können, können spezialisierte Anwälte anhand des individuellen Beratungsgesprächs beurteilen. Anleger, die befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in verschiedene MPC Best Select- Fonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Best Select-Fonds

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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