Prorendita Britische Leben 1: Fehler bei Anlageberatung lösen Anspruch auf Schadensersatz aus

Prorendita Britische Leben 1: Fehler bei Anlageberatung lösen Anspruch auf Schadensersatz aus
29.01.2013266 Mal gelesen
Beratungsfehler sind angesichts der hohen Anforderungen an eine Anlageberatung keine Raritäten. Anleger, die befürchten, vor Investition in den Fonds Prorendita Britische Leben 1 falsch beraten worden zu sein, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von Fachanwalt ausloten lassen.

Besinnen sich Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 1 an ihr Beratungsgespräch zurück, fallen ihnen oft die Anpreisungen der Berater ein. Eine gute und auch sichere Kapitalanlage sei ein Lebensversicherungsfonds, hieß es oftmals. Dies ist ein Bild, welches sich in vielen Anlageberatungen vor der Investition in den Fonds Prorendita Britische Leben 1 abzeichnet. In den Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, an die sich zahlreiche Anleger verschiedener Prorendita Fonds wandten, finden sich in vielen Fällen deutliche Hinweise auf eine fehlerhafte Anlageberatung.

 

Daher stellt sich die Frage, was eine ordnungsgemäße Anlageberatung leisten muss bzw. wann Beratungsfehler vorliegen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen. So müssen zunächst die Wünsche und Ziele eines Anlegers ermittelt werden und dann von dem Berater eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung)

 

Welche Fehler konnten bei einer Anlageberatung passieren?

 

Bei einem Lebensversicherungsfonds wie dem Prorendita Britische Leben 1 mussten von den Bankberatern beispielsweise darüber informiert werden, wie ein solcher Fonds überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds daher nicht. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass der Zweitmarkt, auf welchem "gebrauchte" Fondsanteile verkauft werden können, nicht reguliert ist. Daher ist das in den Fonds Prorendita Britische Leben 1 investierte Geld nicht jederzeit problemlos verfügbar. Weiterhin musste rechtzeitig ein vollständiger Prospekt übergeben werden und es musste zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Daneben sind natürlich noch weitere Malheure möglich.

 

Wie es um die konkreten Chancen der Anleger des Prorendita Britische Leben 1 auf Schadensersatz bestellt ist, kann nur anhand des individuellen Beratungsgesprächs untersucht werden. Denn jedes Anlageberatungsgespräch hat seinen eigenen Verlauf. Dennoch Zusätzlich können sich die Anleger einer Interessengemeinschaft anschließen. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendite Britische Leben 1 - 5.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07831 / 93 37 68 - 0

Fax: 07831 / 93 37 68 - 889

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