KGAL SeaClass 4 – Welche Ansprüche stehen Anlegern zu? Fachanwalt informiert

KGAL SeaClass 4 – Welche Ansprüche stehen Anlegern zu? Fachanwalt informiert
28.01.2013376 Mal gelesen
Der Schiffsfonds KGAL SeaClass 4 hatte bereits unter verschiedenen Problemen zu leiden. Was können Anleger unternehmen, die nicht länger abwarten wollen, wie sich der Schiffsfonds im Jahr 2013 entwickeln wird? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Schadensersatzansprüche.

Im vergangenen Jahr 2012 war der Schiffsfonds KGAL SeaClass 4 in wirtschaftlicher Hinsicht zwei gegenläufige Entwicklungen ausgesetzt. Zum einen wurden die Festcharterverträge der Fondsschiffe bis Ende diesen Jahres verlängert. Zum anderen verteuerten sich jedoch die Betriebskosten und belasten das wirtschaftliche Ergebnis. Von Seiten des Fondsmanagements wird künftig kein Kostenrückgang erwartet, sodass Liquiditätsüberschüsse für Ausschüttungen hart erwirtschaftet werden müssen.

 

Was dies für die Anleger im Jahr 2013 konkret bedeuten wird, ist noch offen. Die Ausgangslage für den Schiffsfonds KGAL SeaClass 4 ist alles andere als optimal, da aller Voraussicht nach erneut schwieriges Jahr auf dem Schifffahrtsmarkt bevorsteht. Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da Beratungsgespräche oftmals Mängel aufweisen.

 

Die Schiffsbeteiligung KGAL SeaClass 4 wurde zum Beispiel von der Commerzbank vertrieben. Wurde Kunden der Commerzbank der KGAL SeaClass 4 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Daneben gibt es noch weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, zum Beispiel die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts sowie die oft unzureichende Aufklärung über Provisionszahlungen.

  

Ob Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 4 bei ihrem Anlageberatungsgespräch von der Commerzbank oder einer anderen Bank falsch beraten wurde, ist anhand der Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs zu ermitteln. Die Anleger des KGAL SeaClass 4, die wissen möchten, wie ihre konkreten Chancen auf Schadensersatz stehen, sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits Anleger verschiedener KGAL SeaClass-Schiffsfonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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