WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 - Kaufangebot: Was sollten Anleger bedenken?

WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012  - Kaufangebot: Was sollten Anleger bedenken?
11.01.2013428 Mal gelesen
Eine Frist für ein Kaufangebot für die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 läuft heute (11.01.2013) aus. Trotz des Fristendes sollten Anleger ihre Entscheidung durchdenken. Fachanwalt informiert.

Nachdem die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 kurz  vor dem Rückzahlungstermin von der Insolvenz der WGF AG betroffen war - was für den 15.12.2012 geplante Rückzahlung entfallen ließ - erhielten Anleger verschiedene Kaufangebote. Eines dieser Angebote für die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 (WKN: WGFH06) war mit einer Friste versehen, welche heute am 11.01.2013 endet. Auch wegen dieser Frist - aber nicht nur deshalb - beschäftigen sich derzeit viele Anleger der WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 mit ihrer Kapitalanlage. Dies spiegelt sich in den Fragen wieder, die die Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen richteten.

 

Die Entscheidung für oder gegen einen Verkauf der WGF 4,875% Hypothekenanleihe 2010/2012, liegt einzig und allein bei den Anlegern. Anleger, die sich noch nicht entschieden haben, sollten jedoch genau überlegen. Wenn beispielsweise ein Kaufpreis von ca. 15 % des Nennbetrags für die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 angeboten wird, dann "lohnt" sich dieses Angebot für die Anleger unter dem Strich rechnerisch erst dann, wenn sie im Insolvenzverfahren Verlust von über 85 % erwarten. Hierbei müssen Anleger bedenken, dass ein Insolvenzverfahren zwar erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten kann, jedoch kommt es nicht automatisch zum Totalverlust.

 

Der Themenkomplex "Kaufangebote für die WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012" ist nur eine Facette der Folgen der Insolvenz der WGF AG. Es noch zahlreiche weitere Fragen, z. B.: Welche Rechte stehen den Anlegern im Insolvenzverfahren zu? Was kann eine Interessengemeinschaft bewirken? Daher hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile über 600 Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an. Dies zeigt, dass die WGF Insolvenz die Anleger bewegt.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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