WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014 und das Kaufangebot: Was sollten Anleger bedenken?

WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014  und das Kaufangebot: Was sollten Anleger bedenken?
11.01.2013344 Mal gelesen
Heute, am 11.01.2013, endet die Frist von einigen Kaufangeboten für die WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014. Trotz des Fristendes sollten Anleger ihre Entscheidung durchdenken. Fachanwalt informiert.

Die Frist, welche ein Kaufangebot für  die WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014 (WKN: WGFH04) von Seiten des Anbieters gesetzt wurde, endet heute. Auch wegen dieser Frist - aber nicht nur deshalb - beschäftigen sich derzeit viele Anleger der WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014 mit ihrer Kapitalanlage. Dies spiegelt sich in den Fragen wieder, die die Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen richteten.

 

Der Themenkomplex "Kaufangebote für die WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014" ist nur eine Facette der Folgen der Insolvenz der WGF AG. Es noch zahlreiche weitere Fragen, z. B.: Welche Rechte stehen den Anlegern im Insolvenzverfahren zu? Was kann eine Interessengemeinschaft bewirken? Daher hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile über 600 Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an. Dies zeigt, dass die WGF Insolvenz die Anleger bewegt.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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