WGFH06, WGFH04 – Kaufangebote für WGF Anleihen: Was sollten Anleger bedenken?

WGFH06, WGFH04 – Kaufangebote für WGF Anleihen: Was sollten Anleger bedenken?
10.01.2013534 Mal gelesen
Morgen (11.01.2013) endet die Frist von einigen Kaufangeboten für die WGF Hypothekenanleihen WGFH06 und WGFH04. Trotz des Fristendes sollten Anleger ihre Entscheidung durchdenken. Fachanwalt informiert.

Rund ein Monat Bedenkzeit ist in den Kaufangeboten vorgesehen, die nach der Insolvenz der WGF AG einer Anzahl von Anlegern der Hypothekenanleihen WGFH04 und WGFH06 zugingen. Ein Anbieter setzte möglichen Interessenten eine Frist, welche morgen - am 11.01.2013 endet. Wegen dieser Frist beschäftigen sich derzeit viele Anleger der Anleihen WGFH04 und WGFH06 mit diesen Angeboten. Dies spiegelt sich in den Fragen wieder, die die Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen richteten.

 

Die Entscheidung, ob die Anleihen WGFH04 und WGFH06 verkauft werden oder nicht, liegt einzig und allein bei den Anlegern. Anleger, die sich noch nicht entschieden haben, sollten jedoch genau überlegen. Wenn beispielsweise ein Kaufpreis von ca. 15 % des Nennbetrags für eine WGF Hypothekenanleihe angeboten werden, dann "lohnt" sich dieses Angebot für die Anleger unter dem Strich rechnerisch erst dann, wenn sie im Insolvenzverfahren Verlust von über 85 % erwarten. Hierbei müssen Anleger bedenken, dass ein Insolvenzverfahren zwar erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten kann, jedoch kommt es nicht automatisch zum Totalverlust.

 

Der Themenkomplex "Kaufangebote für die Anleihen WGFH04 und WGFH06" ist nur ein Aspekt rund um die Insolvenz der WGF AG. Da es noch zahlreiche weitere Fragen gibt, hat Dr. Ralf Stoll auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile über 600 Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an. Dies zeigt, dass die WGF Insolvenz die Anleger bewegt.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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