SEB Optimix Ertrag: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

SEB Optimix Ertrag: Wann können Anleger Schadensersatz fordern?
02.01.2013699 Mal gelesen
Die Krise der offenen Immobilienfonds führte zum endgültigen Aus des Fonds SEB Optimix Ertrag. Die erste Auszahlung erhielten die Anleger bereits. Welche weiteren Optionen gibt es für Anleger außerhalb der Abwicklung? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die erste Auszahlung haben die Anleger des aufgelösten Fond SEB Optimix ertrag erhalten. Wenige Tage vor Weihnachten, am 21.12.2012, wurde rund die Hälfte des Fondsvolumens an die Anleger ausgeschüttet. Die Termin künftiger Ausschüttungen stehen noch nicht fest.Neben dem SEB Optimix Ertrag ist auch der Schwesterteilfonds SEB Optimix Substanz von einer Auflösung betroffen. Die beiden Fonds waren seit dem 27.02.2012 geschlossen. Damals wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt, da die flüssigen Mittel unter die Schwelle von 5 % sanken. In diesem Fall ist die Schließung eines Fonds gesetzlich angeordnet. Der Schlusspunkt dieser Schließungen ist die beschlossene Auflösung der Teilfonds. Anleger können ihre Anteile nur an der Börse verkaufen, wenn sie sich von diesen trennen möchten.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger außerhalb der Abwicklung?

 

Alternativ können Anleger des Fonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Schadensersatzansprüche ergeben sich beispielsweise dann, wenn die Anleger vor der Investition in den SEB Optimix Ertrag nicht ordnungsgemäß beraten wurden (Ansprüche wegen falscher Anlageberatung). Teil einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ist die Aufklärung über Risiken wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Auflösung eines Fonds. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.

 

Anleger, die in den SEB Optimix Ertrag investierten und sich nun nicht auf die langwierige Abwicklung des Fonds einlassen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger die in die SEB Optimix-Teilfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Optimix Ertrag

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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