WGF - wie gehts weiter? Analyse der Situation

01.01.2013 497 Mal gelesen
Schadensersatz für WGF Anleger

Nach der Insolvenz der WGF AG stellen sich zahlreiche Fragen für die Anleger. Was bedeutet Eigenverwaltung, die die WGF plant? Was passiert mit dem Geld der Anleger? Müssen Fristen beachtet werden? Wie geht es mit dem Insolvenzverfahren weiter? Was ist ein Insolvenzplan? Dürfen die WGF Anleihen Anleger mitreden? Bestehen Schadensersatzansprüche? Viele dieser Fragen lassen sich im Moment nur schwer beantworten, weil zunächst die Sachlage aufgearbeitet werden muss. Die Interessengemeinschaft WGF AG der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird diese Fragen für die Anleger beantworten und ein wachsemes Auge auf den weiteren Verlauf der Anleihen der WGF AG haben.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät bereits über 500 Anleger der WGF AG und damit ein Kapital von ca. 12 Mio. €. DIe Kanzlei hat eine Interessengemeinschaft der Anleger der WGF gegründet, um die Interessen zu bündeln und im Insolvenzverfahren mit möglichst einer Stimme geballt auftreten zu können. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Insolvenzverwalter Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist spezialisiert auf insolvenzrechtliche Fragestellung und tagtäglich mit der Thematik Insolvenz und Sanierung befasst.. Es ist daher gewährleistet, dass den Anlegern der Interessengemeinschaft ein fachkundiger Expertenrat zu dem Insolvenzplan erteilt wird. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen prüft Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, mit dem Ziel die Anlage in die WGF rückabzuwickeln. Die Anleger sollen möglichst schnell von diesem Alptraum befreit werden und ihr Geld zurückerhalten.

Mehr unter: www.wgf-interessengemeinschaft.de

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