WGF - Angebóte auf Kauf der Anleihen, Fachanwalt berät Anleger

WGF -  Angebóte auf Kauf der Anleihen, Fachanwalt berät Anleger
21.12.2012410 Mal gelesen
Schadenersatz für AGF Anleger.

Der Markt hat schnell reagiert. Kaum eine Woche ist seit dem Bekanntwerden der Insolvenz der WGF AG vergangen, da kursieren die ersten Angebote, dass die WGF Anleihen - die nicht mehr über die Börse verkaufen können - auch außerhalb der Börse aufgekauft werden. Die Angebote decken eine gewisse Preisspanne ab, die sich jedoch eher an den Preisen der Anleihen nach dem Kurssturz orientiert als an den Rückzahlungswerten.

 

Ob die Anleger der WGF Anleihen auf entsprechende Angebote eingehen, müssen diese selbst entscheiden. Diese Entscheidung sollte jedoch in aller Ruhe getroffen werden und gründlich durchdacht werden. Vor allem sollten sich Anleger bewusst sein, dass die Insolvenzanmeldung der WGF AG nicht automatisch mit einem Totalverlust gleichzusetzen ist. Zwar ist der letztendlich Ausgang des Insolvenzverfahrens ungewiss und es ist durchaus möglich, dass die Anleger nicht sämtliche Forderungen in voller Höhe durchsetzen können, dennoch sollten Anleger lieber zweimal überlegen, ob sie wirklich davon ausgehen, dass sie im Insolvenzverfahren Verluste in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Nominalwert erleiden werden.

 

Die betroffenen Anleger sollten in ihre Überlegungen auch einbeziehen, dass ihnen im Insolvenzverfahren auch Rechte zustehen, die sie geltend machen können. Darüberhinaus können spezialisierte Anwälte auch prüfen, ob Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldner zustehen. Hierbei ist beispielsweise an Ansprüche wegen falscher Anlageberatung zu denken. An Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wandten sich bereits hunderte Anleger, die sich einer Interessengemeinschaft anschließen möchten. Das Ziel der Interessengemeinschaft ist es, auf das Insolvenzverfahren einzuwirken und für mehr Kontrolle und Transparenz für die Gläubiger/Anleger zu sorgen. Daneben sind die bereits erwähnten Schadensersatzansprüche zu überprüfen.

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft WGF AG

 

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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